Berlin (epd). Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig eine Corona-Schutzimpfung während der Arbeitszeit ermöglichen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Danach werden die Unternehmen außerdem verpflichtet, ihr Personal über Risiken einer Covid-19-Erkrankung zu informieren und auf die Möglichkeit einer Impfung aufmerksam zu machen.
Die von derzeit in der Politik und Wirtschaft diskutierte Auskunftspflicht von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern über ihren Impfstatus ist nicht Teil der Verordnung. Arbeitgeber, denen bekannt ist, wer geimpft ist und wer nicht, können dies aber bei ihren Schutzmaßnahmen berücksichtigen. Die Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten für alle Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten. Die neuen Regelungen zur Impfung während der Arbeitszeit treten am 10. September in Kraft und gelten zunächst bis zum 24. November.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, die vierte Welle der Pandemie könne nur durch mehr Impfungen gebrochen werden. Deshalb müssten auch die Betriebe ihre Anstrengungen ausweiten, Beschäftigte zu einer Impfung zu motivieren.