Berlin (epd). Das Berliner Landgericht hat nach dem Tod einer 22-jährigen Frau durch eine „Salzwasserbehandlung zur Teufelsaustreibung“ Ehemann und Schwiegermutter zu Haftstrafen verurteilt. Der Schwiegervater und ein mitangeklagter „Heiler“ bekamen Bewährungsstrafen, wie die Gerichtspressestelle am Montag in Berlin mitteilte. (AZ: 521 Ks 3/20)
Laut Gericht hatten der heute 36-jährige Ehemann sowie dessen Eltern Ende des Jahres 2015 der aus dem Libanon stammenden Frau etwa eine Woche lang Salzwasser verabreicht. Sie sollte damit von einem angeblichen Teufel befreit werden, der für die Kinderlosigkeit der Frau verantwortlich gemacht wurde. Die Angeklagten hätten vor der Tat den mitangeklagten islamischen Heiler, einen sogenannten Hodscha, befragt, der zu dieser Behandlung geraten habe. Er soll die Behandlung in den ersten beiden Tagen unter anderem durch die Verlesung des Korans begleitet haben.
Das Gericht verurteilte wegen Körperverletzung mit Todesfolge den Ehemann zu drei Jahren und acht Monaten und die Schwiegermutter zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe. Der Schwiegervater erhielt zwei Jahre zur Bewährung und der „Heiler“ wegen fahrlässiger Tötung ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Die Angeklagten hatten die Tatvorwürfe im Verlauf der achtmonatigen Hauptverhandlung eingeräumt, wie es weiter hieß.
Das Gericht betonte, dass durch das Urteil weder religiöse Einstellungen noch ein besonderes Frauenbild bestraft würden. Maßgebend sei, dass man mit der Behandlung nicht aufgehört habe, obwohl sich der Gesundheitszustand der Frau im Verlauf der Behandlung erkennbar verschlechtert habe.