Deshalb könnten die Anträge auch ohne großen Aufwand „niedrigschwellig“ gestellt werden. „Die Bedürftigkeitsprüfung geschieht unbürokratisch vor Ort und ist momentan noch nicht umfassend“, sagte Siemens-Weibring.
Beispielsweise hätten manche Flutopfer ihre gesamten Unterlagen verloren, benötigten aber dennoch Soforthilfen. Um rasch Bargeld zu erhalten, könnten sich die Menschen bei einer diakonischen Einrichtung oder der Gemeinde vor Ort melden. „Nachdem das Diakonische Werk das Geld überwiesen hat, können die Einrichtungen das Spendengeld so schnell wie möglich an die Betroffenen auszahlen“, sagte sie.
„Bislang haben wir Soforthilfen in einem sechsstelligen Bereich ausgezahlt“, erläuterte Siemens-Weibring. Pro Einrichtung seien 30.000 Euro zur Weitergabe an Bedürftige möglich, Haushalte könnten bis zu 1.500 Euro in bar erhalten. Vereinfachte Anträge seien zunächst bis Ende Oktober möglich. „Sobald es nicht mehr um akute Nothilfe geht, sondern um den Wiederaufbau, werden wir jedoch aufwendiger prüfen müssen“, betonte die Diakonie-Mitarbeiterin: „Das sind wir den Spendern schuldig.“
Aktuell sei bei der Weitergabe der Spenden die teils schlechte Erreichbarkeit der Menschen ein großes Problem. „Deshalb sind wir sehr auf die Einrichtungen und Gemeinden vor Ort angewiesen, die im direkten Kontakt zu den Betroffenen stehen“, sagte Siemens-Weibring. Auch gebe es noch viele weitere logistische Probleme: „Insgesamt haben die Sachspenden die Orte dennoch relativ gut erreicht, auch weil es eine überwältigende Anzahl an freiwilligen Helfern gibt.“