Genf, Berlin (epd). Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat vor einer Aufweichung der Genfer Flüchtlingskonvention gewarnt. Die Konvention, die von den UN vor 70 Jahren am 28. Juli 1951 verabschiedet wurde, sei nach wie vor das Kernstück des internationalen Flüchtlingsschutzes und müsse das bleiben, sagte Anna Suerhoff dem Evangelischen Pressdienst in Berlin. Sie ist Expertin des Menschenrechts-Instituts für Asyl- und Migrationspolitik.
„Seit Jahren ertrinken Menschen bei dem Versuch, über das Mittelmeer zu flüchten, oder werden ohne jegliche Prüfung ihrer Schutzersuchen nach Libyen zurückgebracht“, sagte Suerhoff. Zudem gebe es sogenannte Pushbacks, also illegale Zurückweisungen an der Grenze, unter anderem in Griechenland, Italien, Malta, Spanien, Frankreich, Kroatien und Slowenien.
Sie kritisierte den „menschenverachtenden Umgang mit Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen“ und die „Rhetorik der Abschottung“, die in Ländern Europas immer stärker werde. „Das Flüchtlingsrecht und der Schutz der Menschenrechte sollten für die EU unverhandelbar bleiben und sich in der europäischen Asylpolitik konkret niederschlagen“, forderte Suerhoff.
Menschen, die aus anderen Ländern vor Verfolgung fliehen, dürften laut der Konvention jedoch nicht an der Grenze zurückgewiesen werden dürfen, vielmehr müssten sie Zugang zu einem fairen und individuellen Asylverfahren erhalten. Angesichts der Aufweichungstendenzen sei es heute „wichtiger denn je, die Genfer Flüchtlingskonvention auf nationaler und europäischer Ebene zu verteidigen und sich politisch und zivilgesellschaftlich für ihre Geltung einzusetzen“.
Die Menschenrechtlerin erinnerte daran, dass sich niemand „sicher sein kann, nicht auch eines Tages von Krieg und Verfolgung betroffen zu sein“. Alle Staaten sollten sich an die Aufnahme von Flüchtlingen gewöhnen und ihnen Schutz und ein menschenwürdiges Leben gewähren.
Das „Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge“ (Genfer Flüchtlingskonvention) wurde am 28. Juli 1951 in Genf verabschiedet und trat 1954 in Kraft. Die Flüchtlingskonvention „definiert den Begriff Flüchtling als eine Person, die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt“, erläuterte Suerhoff. Laut UN sind derzeit mehr als 82 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht.