Verfassungsrechtler stellt Maskenpflicht für Geimpfte infrage

Verfassungsrechtler stellt Maskenpflicht für Geimpfte infrage

Hamburg (epd). Aus Sicht des Verfassungsrechtlers Steffen Augsberg sollte bei den Corona-Einschränkungen stärker zwischen Geimpften und Menschen ohne Immunität unterschieden werden. „Wenn die derzeitigen Impfungen einen signifikanten Schutz davor bieten, selbst schwer zu erkranken beziehungsweise andere anzustecken, dann dürfte es für doppelt Geimpfte kaum noch Beschränkungen geben“, sagte Augsberg dem „Spiegel“. Er nannte etwa die Quarantänen nach der Rückkehr aus Risikogebieten als Beispiel.

„Noch nicht einmal die Pflicht, eine Maske zu tragen“, dürfte aus Sicht des Gießener Universitätsprofessors für Geimpfte fortbestehen. Augsberg, der dem Deutschen Ethikrat angehört, sprach sich für „mehr Fantasie und flexible Lösungen“ im Kampf gegen die Pandemie aus. „Ein Weiter-so, oder besser: Wieder-so im Herbst, sollten die Infektionszahlen erneut ansteigen, darf es nicht geben“, sagte er.

Nach den aktuellsten Angaben des Bundesgesundheitsministeriums waren am Donnerstag dieser Woche rund 34,5 Millionen Menschen in Deutschland vollständig gegen Corona geimpft. Das entspricht 41,5 Prozent der gesamten Bevölkerung. 57,9 Prozent haben mindestens eine Impfdosis erhalten.