Rechtsstreit um Blumen für schwules Paar entschieden

Rechtsstreit um Blumen für schwules Paar entschieden

Washington (epd). Im Rechtsstreit um die religiös begründete Verweigerung, ein schwules Hochzeitspaar gleichzubehandeln, hat eine baptistische Floristin im US-Bundesstaat Washington eine Niederlage erlitten. Das Oberste US-Gericht teilte am Freitag (Ortszeit) mit, es lasse den Berufungsantrag der Blumenhändlerin Barronelle Stutzman nicht zur Verhandlung zu. Stutzman (76) hatte 2013 erklärt, sie werde wegen ihres Glaubens einem gleichgeschlechtlichen Paar keine Blumendekoration für deren Hochzeitsparty liefern.

Gerichte im Bundesstaat Washington hatten entschieden, Stutzman habe gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen und müsse 1.000 Dollar Strafe zahlen. Das Oberste US-Gericht begründete seine Entscheidung am Freitag nicht näher. Seit der Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe 2015 mehren sich Beschwerden gläubiger Menschen, man wolle sie zwingen, die gleichgeschlechtliche Ehe anzuerkennen. Mehrmals haben Gerichte Rücksicht auf Bedenken strenggläubiger Menschen genommen.

Die konservative Rechtshilfeverband „Alliance Defending Freedom“ setzte sich für Stutzman ein und beklagte, der Richterspruch sei „tragisch“. Niemand dürfe gezwungen werden, „ein Ereignis zu feiern, mit dem er nicht einverstanden ist“. Der Generalstaatsanwalt von Washington, Bob Ferguson, begrüßte das Urteil. Es gehe um fairen Umgang, Gerechtigkeit und Gleichbehandlung.