Berlin, Dresden (epd). Opferberatungsstellen haben die vom Bundestag beschlossene Strafgesetzänderung, die künftig das Verfassen und Verbreiten sogenannter Feindeslisten unter Strafe stellt, als unzureichend kritisiert. Beim Schutz der Betroffenen blieben gravierende Lücken, erklärten am Freitag in Berlin der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) und der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG).
Das Gesetz ziele nur auf die Bestrafung der Täter und werde nichts an den Problemen ändern, mit denen Betroffene rechter Feindeslisten konfrontiert sind, erklärte Robert Kusche, Geschäftsführer der Opferberatung „Support“ der RAA Sachsen und Vorstandsmitglied des VBRG. Nach wie vor würden Strafverfolgungsbehörden nicht verpflichtet, Betroffene zu informieren, dass und in welchem Umfang ihre persönlichen Daten in „Feindeslisten“ sammeln.
Ohne Akteneinsichtsrechte und umfangreiche Informationen sei es den Betroffenen nicht möglich, das Risiko selbst einzuschätzen, betonte Bianca Klose, Leiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin und Vorstandsmitglied des BMB.
Die Verbände fordern unter anderem, Personen, deren persönliche Daten auf rechten „Feindeslisten“ stehen, sofort und umfassend zu informieren. Zudem müssten die Strafverfolgungsbehörden eine Auskunftssperre im Melderegister veranlassen, wenn „Feindeslisten“ etwa bei Durchsuchungen gefunden werden. Dieses Vorgehen zum Schutz von Betroffenen sehe das Bundesmeldegesetz zwar bereits vor, werde aber nur selten umgesetzt, hieß es.