Berlin (epd). Die Pflegereform der Koalition hat am Freitag in Berlin den Bundesrat passiert. Im Zentrum stehen Entlastungen für Heimbewohner und bessere Löhne für Altenpflegekräfte. Die Koalition hatte immer wieder eine Verbesserung der Löhne versprochen. Zuletzt war der Weg über einen Flächentarif an den Caritas-Arbeitgebern gescheitert.
Von September 2022 an sollen nun nur noch solche Einrichtungen mit der Pflegekasse abrechnen können, die Tariflöhne, Vergütungen nach dem kirchlichen Arbeitsrecht oder Löhne mindestens in gleicher Höhe bezahlen. Von den rund 1,2 Millionen Pflegekräften werden bisher nur etwa die Hälfte nach Tarif bezahlt.
Heimbewohner erhalten künftig einen Zuschuss zu dem Eigenanteil, den sie für ihre Pflegekosten zahlen müssen. Der Zuschuss steigt von fünf Prozent im ersten Jahr auf 70 Prozent ab dem vierten Jahr. In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungs-Beträge für die Versorgung durch Pflegedienste um fünf Prozent erhöht. Das Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige steigt nicht.
Zur Gegenfinanzierung der Ausgaben erhält die Pflegeversicherung jährlich einen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro. Weitere 400 Millionen Euro an Einnahmen soll eine Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkt bringen.
Die Gesetzesänderungen waren im Bundestag gegen die Stimmen der Opposition beschlossen worden. Auch Sozial- und Fachverbände übten Kritik. Der Sozialverband VdK bemängelte, die Reform sei nicht gegenfinanziert. Die zusätzlichen Kosten würden durch versteckte Leistungskürzungen an anderer Stelle von den Pflegebedürftigen selbst getragen.