Berlin (epd). Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sieht großen Handlungsbedarf bei der 24-Stunden-Pflege. Die 24-Stunden-Betreuung müsse deshalb zu einem Megathema der Politik werden, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). Westerfellhaus begrüßte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, demzufolge nach Deutschland entsandte ausländische Pflege- und Betreuungskräfte Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.
Es sei gut, dass es für die Bezahlung von Betreuungskräften nun mehr Klarheit gebe. „Viel zu wenig ist bisher in der Öffentlichkeit bekannt, dass die meisten dieser Pflegesettings mit großen rechtlichen Risiken - unter Umständen bis hin zur Strafbarkeit - behaftet sind“, sagte der Pflegebeauftragte den Funke-Zeitungen. Der Handlungsbedarf sei komplex, aber offensichtlich.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hatte in einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil entschieden, dass der Mindestlohnanspruch auch für Bereitschaftsarbeit und auch für Pflegekräfte, die 24 Stunden am Tag sieben Tage in der Woche Menschen in ihren Privatwohnungen pflegen, besteht (AZ: 5 AZR 505/20).
Den konkreten Fall einer bulgarischen Pflege- und Haushaltskraft, die nach ihren Angaben monatelang rund um die Uhr eine über 90-jährige Frau betreut hatte, verwiesen die obersten Arbeitsrichter an das Landesarbeitsgericht in Berlin zurück. Das Gericht muss noch einmal prüfen, ob die Klägerin tatsächlich rund um die Uhr im Dienst war und ihr ein Nachschlag auf der Basis des in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestlohns zusteht. Die bei einer bulgarischen Firma angestellte und über eine deutsche Agentur vermittelte Pflegekraft hatte eine Nachzahlung in Höhe von 42.636 Euro abzüglich bereits gezahlter 6.680 Euro verlangt.