Potsdam (epd). Im Prozess um die Kündigung der Tatverdächtigen im Fall des Gewaltverbrechens im Oberlinhaus hat das Arbeitsgericht Potsdam eine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung im Strafverfahren vorgeschlagen. Beide Parteien könnten dazu nun schriftlich Stellung nehmen, sagte Gerichtssprecher Robert Crumbach dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag nach der Güteverhandlung in Potsdam. Über die mögliche Aussetzung des Verfahrens werde in zwei bis drei Wochen entschieden.
Wann ein Strafprozess beginnen könnte, ist derzeit offen. Laut Staatsanwaltschaft Potsdam laufen die Ermittlungen weiter, die psychiatrische Begutachtung der 52-jährigen Tatverdächtigen habe inzwischen begonnen, hieß es.
Beide Parteien hätten am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht deutlich gemacht, dass sie mit dem Vorschlag zur Aussetzung des Verfahrens eher nicht einverstanden seien, sagte Crumbach. Von Seiten des Oberlinhauses sei im Anschluss klargestellt worden, dass in jedem Fall an der Kündigung festgehalten werden soll und der evangelische Sozialträger davon ausgehe, dass die Kündigung auch berechtigt gewesen sei. Der Anwalt der Frau, die noch in der Tatnacht am 28. April festgenommen und danach in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde, habe betont, er strebe einen Vergleich mit dem Arbeitgeber an.
Die Tatverdächtige hat vor den Gewalttaten in einer Einrichtung für Schwerstbehinderte bereits seit rund 30 Jahren beim Oberlinhaus gearbeitet. Die Todesopfer waren zwei 31 und 42 Jahre alte Frauen und zwei 35 und 56 Jahre alte Männer. Eine weitere 43-jährige Frau überlebte schwer verletzt.