Berlin (epd). Firmen können noch bis September leichter Kurzarbeit anmelden als in normalen Zeiten. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine Verlängerung der Verordnung aus dem Arbeitsministerium um weitere drei Monate. Außerdem werden den Unternehmen bis Ende September weiterhin die Sozialbeträge vollständig erstattet.
Seit Beginn der Corona-Pandemie können Unternehmen bereits dann bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit anmelden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten Arbeitsausfall haben. Sonst ist es ein Drittel. Auch Leiharbeiterinnen und -arbeiter können während der Pandemie das Kurzarbeitergeld beziehen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, es gebe Betriebe, die über den 30. Juni hinaus Kurzarbeit bräuchten. Die Wirtschaftskrise sei noch nicht vorbei. Mit der Verlängerung der Kurzarbeit werde der in einigen Branchen hohen Belastung von Betrieben durch die Dauer der Pandemie Rechnung getragen.
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld war bereits im vergangenen Jahr auf bis zu 24 Monate bis zum Ende dieses Jahres verlängert worden. Während der Corona-Krise steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat und noch einmal ab dem siebten Monat.
Dem Arbeitsministerium zufolge haben während des ersten Lockdowns im April 2020 sechs Millionen oder 20 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Kurzarbeitergeld bezogen. Ende 2020 war die Zahl auf gut zwei Millionen gesunken und stieg danach wieder. Im März dieses Jahres waren Heil zufolge rund 2,6 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit.