Halle (epd). Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina in Halle (Saale) und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften haben sich für eine Neufassung des Embryonenschutzes ausgesprochen. Paaren in fortpflanzungsmedizinischer Behandlung sollte es künftig erlaubt sein, überschüssige, außerhalb des Mutterleibs (in vitro) erzeugte Embryonen für Forschungszwecke zu spenden, erklärten die Wissenschaftsvereinigungen am Mittwoch in Halle in einer gemeinsamen Stellungnahme. In Deutschland verbietet dies bislang das 1990 erlassene Embryonenschutzgesetz.
Dabei gebe es hierzulande jedes Jahr viele Embryonen, die während einer fortpflanzungsmedizinischen Behandlung entstanden sind, von der biologischen Mutter aber nicht mehr ausgetragen werden, etwa wegen einer bereits abgeschlossenen Familienplanung, hieß es weiter. Laut Gesetz dürfen diese überzähligen Embryonen bislang nur an andere Paare mit Kinderwunsch gespendet werden oder müssen verworfen werden.
In ihrer Stellungnahme sprechen sich die Institutionen für einen gesetzgeberischen Kompromiss aus, „der betroffenen Paaren einen Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Spende von Embryonen für die Forschung einräumt“. Viele wissenschaftliche Probleme ließen sich nur durch Forschungen mit frühen menschlichen Embryonen beantworten, erklärten die Expertinnen und Experten. Dazu zählten etwa Fragen zur Entwicklung von Embryonen, zur Entstehung von Krankheiten, zur Fortpflanzungsmedizin oder zu Anwendungen von embryonalen Stammzellen für regenerative und personalisierte Therapien.