Berlin (epd). Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht nach dem seit Jahresbeginn geltenden gesetzlichen Verbot von Werksverträgen in Schlachthöfen nur zum Teil Verbesserungen. „Die deutschen Konzerne können sich jetzt nicht mehr rausreden und auf ihre Subunternehmen verweisen, wenn es zu Fehlverhalten gegenüber den Beschäftigten kommt“, sagte Vize-Chef Freddy Adjan den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Allerdings arbeiteten manche Unternehmen weiterhin mit „Einschüchterung und massivem Druck“.
„Da gibt es Vorarbeiter, die früher bei dubiosen Fremdfirmen ihr Unwesen getrieben haben“, berichtete Adjan. „Die treten nicht plötzlich weniger aggressiv oder verantwortungsbewusster auf, nur weil sie jetzt direkt bei den Schlachthöfen angestellt sind.“ Zudem forderte er von Großbetrieben wie etwa Tönnies und Wiesenhof einen branchenweiten Tarifvertrag mit seiner Gewerkschaft abzuschließen, da sich für viele Beschäftigte die Bezahlung nicht spürbar verbessert habe. „Einige Beschäftigte haben heute sogar weniger Geld in der Tasche, weil sie heute nicht mehr 14 oder 15 Stunden am Tag arbeiten“, betonte er. Die Kontrolle der Arbeitszeiten funktioniere.
Nach den großen Corona-Ausbrüchen unter Schlachthof-Mitarbeitern hatte die Bundesregierung ein Verbot sogenannter Werkverträge auf den Weg gebracht. Es soll Strukturen unterbinden, die es den großen Unternehmen der Fleischindustrie ermöglichen, die Verantwortung für ausbeuterische Arbeitsbedingungen und die unwürdige Unterbringung ausländischer Arbeiter auf Subunternehmen abzuschieben. Zum 1. Januar waren Werkverträge in Schlachthöfen verboten worden, bis 1. April galt noch eine entsprechende Übergangsfrist für Leiharbeit. Auf der Grundlage eines Tarifvertrages ist es möglich, Auftragsspitzen in der Fleischverarbeitung durch Leiharbeiter aufzufangen.