Berlin (epd). Die Diakonie spricht sich dafür aus, noch in dieser Legislaturperiode einen gesetzliche Regelung zur Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter auf den Weg zu bringen. „Es ist enttäuschend, dass der Rechtsanspruch erst im Sommer 2026 in Kraft treten soll“, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, am Donnerstag in Berlin. Das sei definitiv zu spät. „Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die Lücke bei der Kinderbetreuung und in der Förderung geschlossen wird“, sagte sie mit Blick auf die Folgen der Pandemie.
Der Bundestag berät am Freitag in erster Lesung über das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz), mit dem ab Beginn des Schuljahres 2026/27 für alle Kinder, die eingeschult werden, ein Recht auf Ganztagsbetreuung bestehen soll. Ab 2029 soll ein Rechtsanspruch für alle Kinder im Grundschulalter gelten.
Die Bildungs- und Entwicklungsversäumnisse als Folge der Corona-Pandemie haben laut Loheide mehr als deutlich gemacht, dass Ganztagsangebote gerade für benachteiligte Kinder dringend notwendig sind, um ihre Bildungschancen deutlich zu verbessern. „Im vergangenen Jahr waren Ganztagsangebote wochenlang geschlossen oder standen nur begrenzt zur Verfügung. Bildung und Förderung blieben komplett auf der Strecke“, so Loheide.
Aus Sicht der Diakonie reicht allerdings die Garantie von Plätzen allein nicht aus, damit Kinder von ganztägiger Betreuung profitieren. Nur wenn auch die Qualität der Angebote stimme, könnten tatsächlich Teilhabechancen verbessert und für mehr Bildungsgerechtigkeit gesorgt werden.
„Neben der Garantie auf Ganztagsbetreuung muss vor allem die Förderung ausgebaut werden. Dazu sind qualifiziertes Personal und Konzepte erforderlich sowie kindgerechte Räumlichkeiten für verschiedene Bedürfnisse“, so Loheide.