Berlin (epd). Die für diese Woche geplante Verabschiedung des Lieferkettengesetzes verzögert sich, ist nach Angaben der SPD aber nicht gänzlich gestrichen. Es gebe noch „juristischen Klärungsbedarf bei einem Detail“, sagte der SPD-Entwicklungspolitiker Sascha Raabe dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Ich bin sehr zuversichtlich, dass diese Frage zeitnah geklärt und das Gesetz im Juni beschlossen wird“, ergänzte er. Demnach soll die abschließende Beratung in der nächsten Sitzungswoche wieder im Bundestag aufgesetzt werden.
Die Abstimmung war für diesen Donnerstag geplant. Am Montagabend wurde bekannt, dass der Punkt wieder von der Tagesordnung gestrichen wurde. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstag) ist die Frage der zivilrechtlichen Haftung noch ein strittiger Punkt. Raabe machte dazu keine Angaben.
Das Lieferkettengesetz soll Unternehmen verpflichten, bei ihren internationalen Partnern auf die Einhaltung von Menschenrechten und auf Umweltschutzkriterien zu achten. Damit sollen Kinderarmut und Armutslöhne verhindert werden. Kommen die Firmen dieser Sorgfalt nicht nach, drohen Zwangs- und Bußgelder. Unternehmen, die Ausbeutung billigend in Kauf nehmen, können laut Entwurf zudem bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
In Kraft treten soll das Gesetz in zwei Schritten: Ab 2023 soll es für die etwa 600 großen Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, ab 2024 für insgesamt knapp 3.000 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.