Prozess gegen Franco A. wegen Terrorverdachts beginnt

Prozess gegen Franco A. wegen Terrorverdachts beginnt

Frankfurt a.M. (epd). Der Prozess gegen den unter Terrorverdacht stehenden früheren Oberleutnant Franco A. (32) aus Offenbach beginnt am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Festnahme des ehemaligen Soldaten, der sich unerlaubt Waffen beschafft und eine zweite Identität als Asylbewerber zugelegt hatte, erregte im Frühjahr 2017 großes Aufsehen. Der Verdacht auf eine rechtsextremistische Terrorzelle in der Bundeswehr stand im Raum, ließ sich aber nicht erhärten.

Der Generalbundesanwalt wirft Franco A. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl und Betrug vor. Er solle möglicherweise einen Anschlag auf den damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), oder eine Menschenrechtsaktivistin geplant haben. Zu diesem Zweck habe er sich unter anderem eine Pistole verschafft, die er am 22. Januar 2017 in einer Toilettenanlage im Flughafen Wien-Schwechat versteckte.

Zudem habe er Munition und Sprengkörper sowie Waffenzubehör aus Beständen der Bundeswehr an sich genommen und unerlaubt zwei weitere Gewehre sowie eine weitere Pistole besessen. Darüber hinaus wirft die Anklage Franco A. vor, sich eine zweite Identität als syrischer Flüchtling zugelegt zu haben, um nach einem möglichen Anschlag den Verdacht auf Asylbewerber zu lenken. Schließlich soll er in dieser Rolle auch Sozialleistungen beantragt und erhalten haben.

Franco A. war am 3. Februar 2017 bei dem Versuch, die Pistole aus dem Versteck im Flughafen Wien-Schwechat zu entnehmen, festgenommen und am 4. Februar wieder freigelassen worden. Nach einer erneuten Festnahme befand er sich von April bis November 2017 in Untersuchungshaft. Danach hob der Bundesgerichtshof den Haftbefehl auf, weil es keinen dringenden Tatverdacht gebe. Nun kommt es dreieinhalb Jahre später zum Prozess.

Nur wenige Wochen nach der Freilassung von A. erhob der Generalbundesanwalt Anklage vor dem OLG Frankfurt. Dessen Staatsschutzsenat erklärte sich jedoch im Juni 2018 für nicht zuständig und verwies das Verfahren an das Amtsgericht Darmstadt. Es fehle ein hinreichender Verdacht auf die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, befand das Gericht. Dagegen legte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erfolgreich Beschwerde ein. Dieser bestätigte im August 2019 die Anklage und wies das Verfahren wieder dem OLG zu.

Dass bis zum Prozessbeginn nun fast zwei Jahre verstrichen sind, begründete das OLG damit, dass es seither mit vorrangigen Strafverfahren gegen Beschuldigte in Untersuchungshaft befasst gewesen sei. Für den Prozess gegen Franco A. hat das Gericht zunächst 13 Termine bis zum 12. August angesetzt (AZ: 5 - 2 StE 18/17 - 5a - 1/17).