Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus auf den Weg gebracht, darunter eine Strafrechtsverschärfung für hetzerische Beleidigungen und die Idee für eine verlässliche Finanzierung von Extremismusprävention. Gebilligt wurde der Abschlussbericht des Kabinettsausschusses Rechtsextremismus, der nach rechtsextremistisch motivierten Anschlägen einen Maßnahmenplan vorgelegt hatte. Ein Teil der Vorhaben - darunter das sogenannte Wehrhafte-Demokratie-Gesetz - wurde allerdings nur in Eckpunkten umrissen. Ob es in Form eines Gesetzes bis zum Ablauf der Wahlperiode kommt, ist noch offen.
Das Gesetz soll Trägern von Demokratie-Initiativen eine dauerhafte Förderung ermöglichen. Bislang ist nur eine befristete Projektfinanzierung möglich. Das Hangeln zwischen befristeten Projektmitteln gilt als größtes Hindernis kontinuierlicher Arbeit für gegen Rechtsextremismus engagierte Träger. „Es muss ein wehrhaftes Vorgehen gegen Feinde der Demokratie geben“, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) nach der Kabinettsitzung. Das bedeute, man müsse diejenigen unterstützen, die sich für die Demokratie engagieren. Davon hänge auch der Zusammenhalt in der Gesellschaft ab.
Die Eckpunkte sehen darüber hinaus unter anderem auch Maßnahmen gegen Rassismus und Extremismus im organisierten Sport und die Strafbarkeit von Terrorismusunterstützung vor. Dies muss Giffey zufolge Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Gesetzesform gießen. Erst wenn alle Punkte für das geplante Artikelgesetz vorliegen, können das Kabinett nochmals und im Anschluss der Bundestag über das konkrete Gesetz beraten. Dafür bleiben nur noch wenige Wochen bis zur Sommerpause.
Bereits in der parlamentarischen Beratung ist das Gesetz, das das Verfassen und die Verbreitung sogenannter Feindeslisten unter Strafe stellt. Im Zuge dieser Beratungen soll dort nun auch die Strafbarkeit sogenannter verhetzender Beleidigungen eingefügt werden. Gemeint sind Beleidigungen per Mail oder Nachricht aufgrund der ethnischen, nationalen oder religiösen Herkunft, die stärker bestraft werden sollen als eine persönliche Beleidigung, den Straftatbestand der Volksverhetzung aber nicht erfüllen. Dazu müssten sie öffentlich geäußert werden. Das Kabinett billigte eine entsprechende Formulierungshilfe, die die Fraktionen nun in das Gesetz einfügen sollen.