Kitzingen (epd). Freispruch für Bruder Abraham Sauer von der Benediktinerabtei Münsterschwarzach im Verfahren um ein Kirchenasyl: Der Angeklagte habe zwar rechtswidrig "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel" geleistet, sagte eine Sprecherin des Kitzinger Amtsgerichts am Montag nach der Urteilsverkündung dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dieser habe sein Handeln jedoch auf Glaubens- und Gewissensgründe gestützt, "die das Gericht im vorliegenden Einzelfall als aus dem Grundgesetz hergeleiteten Entschuldigungsgrund" wertet.
Der 49 Jahre alte Mönch, der in der Abtei im unterfränkischen Münsterschwarzach im Kreis Kitzingen die Flüchtlingsarbeit koordiniert, hatte im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Mann aufgenommen. Der Geflüchtete war über Rumänien in die Europäische Union eingereist und sollte als sogenannter Dublin-Fall wieder dorthin abgeschoben werden. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mönch deshalb "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" vor und forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen von je 40 Euro - also insgesamt 2.400 Euro.
Zum Gerichtsverfahren kam es überhaupt erst, weil die zuständige Amtsrichterin den Strafbefehl gegen den Mönch ablehnte und eine Hauptverhandlung ansetzte. Die Juristin sagte nach der Urteilsverkündung am Montag, sie gehe davon aus, dass das "nicht die letzte Entscheidung in dieser Sache gewesen ist". Sie rechne damit, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. Das sei durchaus auch in ihrem Sinne: "Wir brauchen eine Grundsatz-Entscheidung bei diesem Thema - da hilft alles nichts", erläuterte die Kitzinger Amtsrichterin.
Der Fall hatte bereits in den Tagen vor der Verhandlung Aufmerksamkeit erregt, weil erstmals ein Angehöriger eines Ordens wegen eines gewährten Kirchenasyls vor Gericht stand. Ähnlich gelagert ist der Fall gegen die Benediktiner-Nonne Mutter Mechthild Thürmer, die Äbtissin des Klosters Kirchletten bei Bamberg. Sie sollte sich bereits vergangenen Sommer wegen eines gewährten Kirchenasyls vor Gericht verantworten, nachdem sie einen Strafbefehl nicht akzeptiert hatte. Wegen weiterer Ermittlungen wurde der Prozessbeginn aber verschoben.