Wiesbaden (epd). Im Corona-Jahr 2020 haben die deutschen Amtsgerichte weniger Unternehmensinsolvenzen gemeldet als im Vorjahr. Mit 15.841 Firmenpleiten waren es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Mittwoch 15,5 Prozent weniger als 2019. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999.
Das Ergebnis ist maßgeblich durch die bis September 2020 ausgesetzte Insolvenzantragspflicht in der Corona-Krise beeinflusst, wie die Wiesbadener Behörde mitteilte. Die durch die Pandemie verursachte wirtschaftliche Not vieler Unternehmen spiegelt sich somit nicht in der Zahl der Insolvenzen wider.
Die seit Oktober wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen machte sich im Jahresergebnis 2020 unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeiten in den Gerichten nur leicht bemerkbar. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 für jene Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es nach den Angaben im Jahr 2020 im Baugewerbe mit 2.500 Fällen (2019: 3.044). Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung von Kraftfahrzeugen) stellten 2.466 Insolvenzanträge (2019: 3.166). Im Gastgewerbe wurden 1.775 (2019: 2.156) Insolvenzanträge gemeldet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen beliefen sich im Jahr 2020 laut Statistikbehörde auf knapp 44,1 Milliarden Euro. 2019 hatten sie noch bei rund 26,8 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen trotz rückläufiger Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist den Angaben zufolge darauf zurückzuführen, dass 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als 2019.