Dresden (epd). Vor dem Landgericht Dresden hat am Montag der jahrelang verschleppte Prozess gegen die Hooligan-Gruppe "Faust des Ostens" begonnen. Nach dem Verlesen der Anklage zogen sich die Kammer und die Verteidiger der drei Angeklagten zunächst zu einem mehrstündigen Gespräch zurück, um den Prozess möglicherweise abzukürzen. Eine gerichtliche Verständigung über einen konkreten Strafrahmen kam jedoch nicht zustande. Voraussetzung dafür wäre unter anderem ein Geständnis der Angeklagten. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Termine sind bis Mitte Juli angesetzt.
Laut dem Vorsitzenden Richter Joachim Kubista kann die Kammer ein konkretes Verständigungsangebot nur für den heute 37-jährigen Angeklagten Veit K. geben, weil nur dieser zum Zeitpunkt der Taten im strafrechtlichen Sinne bereits als erwachsen galt. Im Falle eines Geständnisses schlägt die Kammer eine Bewährungsstrafe zwischen zehn und 14 Monaten vor. Fünf Monate könnten laut Kubista wegen der Verfahrenslänge als vollstreckt gelten. K., Hausmeister aus Klipphausen bei Meißen, kündigte an, zu den Vorwürfen aussagen zu wollen.
Der Prozess hatte am Montag fast elf Jahre nach Bildung der mutmaßlich kriminellen Vereinigung "Faust des Ostens" begonnen. Den beiden 30 und 31 alten Männern wird die Gründung der Hooligan-Gruppe vorgeworfen, dem 37-Jährigen die Mitgliedschaft. Alle drei Angeklagten sollen Rädelsführer der am 20. April 2010 gegründeten Gruppierung gewesen sein. Laut Anklage war die Hooligan-Gruppe, bekennende Fans von Dynamo Dresden, im Umfeld von Fußballspielen bis Herbst 2012 aktiv und umfasste etwa 80 Personen.
Die angeklagten Männer sollen im Dresdner Hans-Steyer-Stadion Ordner und Zuschauer angegriffen haben. Ein weiterer Vorwurf der Anklage bezieht sich auf einen Angriff auf Ausländer am Rande einer Diskothek. Die Männer hätten Verletzungen von Menschen billigend in Kauf genommen, hieß es.
Die bereits 2013 erhobene Anklage legt ihnen auch schweren Bandendiebstahl sowie gefährliche Körperverletzung zur Last. Als Grund für die Verzögerung der Hauptverhandlung wird die hohe Belastung des Gerichts angegeben. Gegen zwei der zunächst fünf beschuldigten Rädelsführer wurde das Verfahren zwischenzeitlich eingestellt - in einem Fall gegen Geldauflage.
Für die beiden jüngeren Angeklagten, Felix K. und Florian M., sah sich die Kammer zu Prozessbeginn nicht in der Lage, einen Strafrahmen zu nennen. Da sie bei den ersten Straftaten der Gruppe 2010 noch Heranwachsende waren und bei den weiteren Taten 2011 schon erwachsen waren, sei dies komplexer zu behandeln. Laut Kubista ist in diesen Fällen eine juristische Bewertung nicht eindeutig, es könne zum Beispiel eine Geldstrafe verhängt werden.
Wegen der etwa zehn Jahre zurückliegenden Taten sei aber ein Teil der zu erwarteten Strafe als vollstreckt zu erklären, sagte Kubista. Am ersten Prozesstag sagten die Männer zu ihren Biografien aus. Alle drei kommen aus schwierigen familiären Verhältnissen, Alkohol sei damals ihr täglicher Begleiter gewesen, sagten alle drei. Am Wochenende seien sie meist durchgehend betrunken gewesen. Inzwischen gehen alle laut eigenen Aussagen einer Arbeit nach, leben in stabilen persönlichen Verhältnissen und haben sich von der Szene distanziert.