Köln (epd). Der Betroffenenbeirat im Erzbistum Köln fordert nach der Veröffentlichung des juristischen Missbrauchsgutachtens eine deutlich umfassendere Betreuung von Opfern sexuellen Missbrauchs. Mit der Meldung eines Missbrauchs und dessen Aufnahme durch die bischöfliche Interventionsstelle dürfe die Opferbetreuung nicht aufhören, mahnte der Beirat in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme an. Nach der Lektüre des rund 800 Seiten starken Rechtsgutachtens des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke, das in der vergangenen Woche veröffentlicht worden war, formulierte der Betroffenenbeirat weitere Forderungen an das Kölner Erzbistum und an die katholische Kirche zum künftigen Umgang mit Missbrauchstaten durch Kirchenpersonal.
Den Opfern sexuellen Missbrauchs müsse jede nur mögliche Hilfe angeboten werden, seien es Therapien oder andere medizinisch erforderliche Maßnahmen, betonte der Beirat. Auch beim Erstellen dieses Antrags sollte Betroffenen Hilfe angeboten werden.
"Durch die Schaffung einer Ombudsstelle und einer juristischen Begleitung inklusive Kostenübernahme soll es Betroffenen möglich sein, sich angstfrei zu ihrem Fall zu äußern", lautet eine weitere Forderung des Betroffenenbeirats. Denn nicht jeder oder jede Betroffene vertraue der Institution des Täters. "Es muss klar und deutlich kommuniziert werden, dass diese Stelle vollkommen unabhängig ist und die einzige Verbindung zum Erzbistum in dem Erhalt des Auftrags besteht, als Ombudsstelle zu fungieren."
Mindestens für den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bischofskonferenz, wenn nicht sogar für die katholische Weltkirche, fordert der Betroffenenbeirat ein zentrales Verfahrensregister. Nur so könne vermieden werden, dass im Fall eines Wohnungswechsels eines Täters in ein anderes Bistum dieses nicht über die vorhandenen Vorgänge informiert ist, wie es in der Vergangenheit wiederholt vorgekommen war.
Das Gercke-Gutachten dürfe für die Bistumsleitung nicht der Schlusspunkt bei der Aufarbeitung sein, "sondern es bildet die solide Grundlage für das, was jetzt kommt", betonte der Betroffenenbeirat.
Das Rechtsgutachten der Kanzlei Gercke und Wollschläger, das im Auftrag der Bistumsleitung als unabhängiges Gutachten erstellt und in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, benennt als Hauptverantwortliche für mangelhaften Umgang mit Missbrauchsfällen Weihbischof Dominikus Schwaderlapp, Offizial Günter Assenmacher, den früheren Generalvikar Norbert Feldhoff, den Hamburger Erzbischof und früheren Kölner Generalvikar Stefan Heße sowie die gestorbenen Erzbischöfe Joseph Höffner und Joachim Meisner. Das Gutachten listet zudem Weihbischof Ansgar Puff und eine Justiziarin auf. Schwaderlapp, Assenmacher und Puff stellte Erzbischof Rainer Maria Woelki daraufhin von ihren Ämtern frei. Heße bot dem Papst seinen Rücktritt an.