Münster/Düsseldorf (epd). Die Suspendierung einer Polizeibeamtin wegen rechtsextremer Chatnachrichten auf ihrem Smartphone ist nach einem aktuellen Urteil rechtswidrig. Die 21-jährige Kommissaranwärterin habe die inakzeptablen Bilddateien und Sticker weder selbst verbreitet noch kommentiert, erklärte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) am Freitag in Münster. Ihr könne geglaubt werden, dass sie die acht problematischen Nachrichten erst nach sensibilisierenden Gesprächen in ihrer Dienststelle unter Hunderttausenden WhatsApp-Nachrichten und -Bildern auf ihrem Handy wahrgenommen habe (Az.: 6 B 2055/20).
Nachdem NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) im September die Aufdeckung rechtsextremer Chatgruppen in der Landespolizei öffentlich gemacht hatte, waren den Angaben zufolge auch im Polizeipräsidium Düsseldorf "Sensibilisierungsgespräche" geführt worden. Die junge Polizistin, die dort ihre Ausbildung absolviert, habe sich danach an ihre Dienststellenleitung gewandt und angegeben, bei der Durchsicht ihres Smartphones in mehreren WhatsApp-Gruppen einzelne Nachrichten mit rechtsextremen Inhalten festgestellt zu haben. Drei von vier betroffenen Chatgruppen gehörten ausschließlich Kommissaranwärter an.
Das Polizeipräsidium hatte die Beamtin daraufhin vom Dienst suspendiert: Sie stehe im Verdacht, "eine mit einer demokratischen Grundordnung unvereinbare Gesinnung zu teilen und sei charakterlich für den Polizeidienst ungeeignet". Nach Ansicht der Düsseldorfer Polizei hätte die 21-Jährige die Nachrichten nicht auf dem Smartphone belassen dürfen und hätte ihrer Verbreitung entgegenwirken müssen. Die Polizistin hatte gegen die Suspendierung vergeblich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt (Az.: VG Düsseldorf 2L 2370/20), das OVG gab ihr mit seinem Eilbeschluss vom Donnerstag jetzt recht. Die Beamtin darf ihren Dienst nun wieder aufnehmen.