Dresden (epd). Vor dem Oberlandesgericht Dresden wird an diesem Donnerstag das Urteil im dritten Prozess gegen die Terrorgruppe Freital erwartet. Angeklagt sind zwei Männer und eine Frau im Alter von 34 bis 56 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, die rechtsextreme "Gruppe Freital" 2015 unterstützt und von geplanten Straftaten gewusst zu haben (AZ: 4 St 2/20). Die Generalstaatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafen zwischen elf Monaten und zwei Jahren, wie das Dresdner Oberverwaltungsgericht mitteilte.
Der Prozess "Freital III" hatte Ende Januar in Dresden begonnen. Einer der Beschuldigten soll sich im Oktober 2015 an dem Angriff der Gruppe auf das linksalternative Dresdner Wohnprojekt "Mangelwirtschaft" beteiligt haben. Laut Anklage hielten sich zu diesem Zeitpunkt zehn bis 18 Personen in dem Gebäude auf. Eine Person wurde verletzt.
2018 waren acht Mitglieder der Terrorgruppe rechtskräftig verurteilt worden (Az.: 4 St 1/16). In einem zweiten Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer wurden am 4. Februar Haft- und Bewährungsstrafen verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: 4 St 1/20).
Die als rechtsterroristisch eingestufte "Gruppe Freital" hatte 2015 mehrere Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte und politisch Andersdenkende verübt.