Rom (epd). Der Vatikan hat die in Deutschland geforderte Einführung von Segnungsfeiern für homosexuelle Paare untersagt. Die Glaubenskongregation betonte am Montag im Vatikan, es sei "nicht erlaubt, Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist". Positive Aspekte dieser Beziehungen seien "trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen".
Das Verbot der vom Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, erwogenen Segensfeiern sei keine ungerechte Diskriminierung, betonte der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, in der von Papst Franziskus gebilligten Erklärung. Homosexuelle Einzelpersonen können demnach gesegnet werden, wenn sie "den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden". Dies geschieht durch den Verzicht auf sexuelle Handlungen. Jede Form der Segnung sei unzulässig, die dazu neige, homosexuelle Verbindungen anzuerkennen. Bätzing hatte sich wiederholt für kirchliche Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare ausgesprochen.
Die Glaubenskongregation gebe in ihrer Note den Stand der kirchlichen Lehre wieder, wie er sich in mehreren römischen Dokumenten spiegele, sagte Bätzing am Montag laut Mitteilung der Bischofskonferenz. Der Limburger Bischof erklärte weiter, in Deutschland und in anderen Teilen der Weltkirche gebe es seit längerem Diskussionen, in welcher Weise diese Lehre und Lehrentwicklung allgemein mit tragfähigen Argumenten vorangebracht werden könne - auf der Basis grundlegender Wahrheiten des Glaubens und der Moral, der fortschreitenden theologischen Reflexion und ebenso in Offenheit für neuere Ergebnisse der Humanwissenschaften und der Lebenssituationen heutiger Menschen. "Auf Fragen dieser Art gibt es keine einfachen Antworten", sagte er.
Sein Regensburger Bischofskollege Rudolf Voderholzer begrüßte das "Nein" des Vatikan. Mit der päpstlichen Weisung, Analogien und Ähnlichkeiten mit dem Ehebund auch in einem weiteren Sinne zu vermeiden, sei die Segnung von Verbindungen zwischen homosexuellen Personen ausgeschlossen, betonte Voderholzer. Die Glaubenskongregation lehnt dies auch ab, weil Segnungen laut Ladaria eine "Nachahmung" auf den Brautsegen darstellen würde. Nach geltender katholischer Lehre sind Segnungen keine Sakramente. Jeder Christ kann demnach Menschen und Gegenstände segnen.
Bätzing sagte, die Argumente der Glaubenskongregation würden in den derzeit laufenden Reformprozess eingehen. Der innerkatholische Reformdialog, der sogenannte Synodale Weg, beschäftigt sich mit den Lehren aus dem Missbrauchsskandal. Die katholische Sexualmoral und die Ehelosigkeit von Priestern werden dabei ebenso einer Prüfung unterzogen wie die Rolle der Frau und eine bessere Gewaltenteilung in der Kirche, um künftig Machtmissbrauch zu verhindern. Katholische Bischöfe und Laien wollen im kommenden Jahr abschließend über Reformvorschläge beraten.
In allen 20 evangelischen Landeskirchen können sich homosexuelle Paare mittlerweile segnen lassen. In einigen ist die Segnung auch der Trauung gleichgestellt. Als letzte Landeskirche beschloss die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe im November 2020 die Segnung gleichgeschlechtlicher Ehepaare.
epd lbm/bg/hei jup