Debatte um Suizidbeihilfe: Katholische Laien fordern "Schutzräume"

Debatte um Suizidbeihilfe: Katholische Laien fordern "Schutzräume"

Bonn (epd). In der Diskussion um geschäftsmäßige Suizidbeihilfe hat das Präsidium des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) "Schutzräume" für das Leben verlangt. "Organisierte Suizidbeihilfe als Regelangebot" dürfe es in katholischen Häusern - etwa in Senioren- und Pflegeheimen - nicht geben, erklärte ZdK-Präsident Thomas Sternberg am Montag in Bonn. In der aktuellen Erklärung "Selbstbestimmt leben bis zuletzt" warnte das ZdK-Präsidium vor einer "faktischen Idealisierung des Freitods".

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 verabschiedete Verbot der organisierten - sogenannten geschäftsmäßigen - Suizidassistenz gekippt. Nach Ansicht der Richter umfasst das Recht auf selbstbestimmtes Sterben die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, und erlaubt dabei auch die Hilfe Dritter. Durch das Karlsruher Urteil wurde eine Reform der Gesetzgebung zur Suizidbeihilfe nötig. In einem im Januar erschienenen Gastbeitrag prominenter Vertreter der evangelischen Kirche in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" wurde gefordert, Suizidassistenz für evangelische Einrichtungen nicht komplett auszuschließen. Dies hatte eine heftige innerevangelische Debatte ausgelöst.

Das ZdK-Präsidium erklärte, der "schleichenden Normalisierung einer Exit-Option" müssten Alternativen entgegengesetzt werden. Wer sich für einen Wohn- oder Pflegeplatz in einem katholischen Haus entscheide, müsse sich sicher sein können, vor einer "suggestiven Wirkung, die von Suizidassistenz als Regelangebot unzweifelhaft ausgeht", geschützt zu werden.

Das "Angebot eines Schutzraums", stellt das Präsidium des ZdK klar, habe "keinen Zwang zum Weiterleben unter allen Bedingungen zu bedeuten". Es wolle dazu dienen, Freiheit zu ermöglichen, innerem Drang oder gefühltem Druck von außen nicht zu erliegen. Es gehe darum, der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung", die durch die Gesetzeslücke entstehe, einen Riegel vorzuschieben und deutlich zu machen, dass niemand für sich allein lebe.

"Es geht uns um Hilfe zum Leben durch einfühlende Aufmerksamkeit, Nähe und Seelsorge und um Hilfe im Sterben durch Palliativmedizin und Hospize", so ZdK-Präsident Sternberg. Vom Gesetzgeber erwarte man nun ein Schutzkonzept, das "ethischen Mindestanforderungen" genüge. Dazu zähle etwa der Ausbau von suizidpräventiven Angeboten, eine verstärkte Investition in hospiz- und palliativmedizinische Angebote und ein allgemeines Verbot von Werbung für geschäftsmäßige Suizidbeihilfe.