Düsseldorf, Bad Oeynhausen (epd). Mit Blick auf Ermittlungen gegen Beschäftigte der diakonischen Stiftung Wittekindshof hat der Vorstand der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, Christian Heine-Göttelmann, die engen Grenzen für ein sogenanntes Fixieren in der Pflege betont. "Fixieren, Festhalten und Einschließen dürfen auch bei einer richterlichen Genehmigung nur die äußersten Mittel sein, um eine akute Selbstgefährdung der anvertrauten Menschen zu verhindern", sagte Heine-Göttelmann dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sollten sich die Anschuldigungen im Fall Wittekindshof bewahrheiten, sei das keine bloße "Unterlassung", sondern eine Straftat.
In der diakonischen Stiftung Wittekindshof in Bad Oeynhausen ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen 145 Beschuldigte, darunter gegen den ehemaligen Leiter eines Geschäftsbereichs. Ihnen wird Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Bei den freiheitsentziehenden Zwangsmaßnahmen soll es sich unter anderem um Gruppen- oder Zimmerverschluss sowie ein Fixieren von behinderten Menschen gehandelt haben, ohne dass ein richterlicher Beschluss vorgelegen haben soll.
Bei Menschen mit außergewöhnlichem Hilfebedarf, die ihre Wut und Frustrationen nur schwer regulieren könnten, seien freiheitsentziehende Maßnahmen nicht immer zu vermeiden, sagte der Theologische Vorstand der Diakonie RWL. "Kommt es zu einer solchen Ausnahmesituation, sind dabei alle rechtlichen Vorgaben wie das Einholen einer richterlichen Genehmigung streng einzuhalten. Nicht nur in der Diakonie, sondern überall", unterstrich er. "Wir tragen die Verantwortung aus fachlicher, rechtlicher und auch aus ethischer Sicht, diese Maßnahmen so gut wie möglich zu vermeiden."
Für die Unterstützung von Menschen mit außergewöhnlichem Assistenzbedarf sind nach Worten des Diakonie-Chefs spezialisierte Fachkräfte nötig: "Sie müssen ausreichend sensibilisiert sein, um auf Eskalationen und drohende Gefährdungslagen frühzeitig reagieren zu können." Sie müssten regelmäßig geschult und fortgebildet werden. Jede Fachkraft müsse sich stets im Klaren darüber sein, was erlaubt sei und was nicht - auch in einer Ausnahmesituation.
Zu dem laufenden Verfahren der Staatsanwaltschaft im Fall der diakonischen Stiftung Wittekindshof könne sich die Diakonie RWL nicht äußern, da sie keine Einsicht in die Ermittlungsakten habe, sagte Heine-Göttelmann. Der Verdacht auf Körperverletzung und Freiheitsentzug ohne richterlichen Beschluss wäre ein Straftatbestand, das löse "bei allen Verantwortlichen in der Diakonie Entsetzen aus". Die Diakonie als Trägerverband sei kein Aufsichtsorgan über die Mitglieder, erläuterte Heine-Göttelmann. Die Mitglieder seien eigenständig und agierten unabhängig.