Frankfurt a.M. (epd). Nach dem Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke will die Verteidigung in die Revision gehen. Die Anwaltskanzlei des wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilten Stephan Ernsts beantrage die Revision beim Bundesgerichtshof, sagte der Strafverteidiger Mustafa Kaplan am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Verteidigung wolle die Frist der Beantragung wahren und nach Zustellung des schriftlichen Urteils dieses prüfen. Die Chancen in einer Revision seien aufseiten der Verteidigung besser als aufseiten der Anklage, mutmaßte Kaplan. Er hatte für seinen Mandanten auf Totschlag plädiert.
Auch die Anwälte des zweiten Angeklagten Markus H. haben die Revision beantragt. Sie wollten das schriftliche Urteil prüfen, ob es Anhaltspunkte für einen Erfolg biete, sagte Strafverteidiger Björn Clemens dem epd. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Markus H. wegen des illegalen Besitzes einer vollautomatischen Schusswaffe zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits unmittelbar nach Verkündung des Urteils am vergangenen Donnerstag angekündigt, in die Revision zu gehen.