Genf, Rom (epd). Der UN-Menschenrechtsausschuss hat Italien wegen unterlassener Hilfeleistung für Bootsflüchtlinge im Mittelmeer gerügt. Die italienischen Behörden hätten es 2013 versäumt, rechtzeitig auf wiederholte Hilferufe eines in Seenot geratenen Bootes mit 400 Menschen an Bord zu reagieren, erklärte das Gremium am Mittwoch in Genf. Rom habe überdies keine befriedigende Antwort auf die Frage nach der verspäteten Entsendung des in der Nähe des Unglücksorts befindlichen Schiffs "Libra" zur Rettung der Schiffbrüchigen gegeben.
Die Rüge bezieht sich auf ein Bootsunglück, bei dem im Oktober 2013 rund 200 Flüchtlinge ums Leben kamen, darunter 60 Kinder. Nachdem das Boot beschossen worden war, drang Wasser in das Fischerboot mit rund 400 Menschen ein. Die Leitstelle für Seenotrettung in Rom habe bei wiederholten Anrufen auf die Zuständigkeit der maltesischen Behörden verwiesen, erklärte der UN-Ausschuss. Das Unglück ereignete sich in internationalen Gewässern in der maltesischen Rettungszone. Das Boot befand sich den Angaben zufolge rund 200 Kilometer entfernt von Malta, aber nur rund hundert Kilometer von der italienischen Insel Lampedusa.
"Das Unglück ereignete sich in der maltesischen Rettungszone, aber der Unglücksort lag Italien am nächsten", betonte Hélène Tigroudja, die dem UN-Menschenrechtsausschuss angehört. Hätten die italienischen Behörden umgehend Hilfe geschickt, wäre diese am Unglücksort eingetroffen, bevor das Boot kenterte. "Italiens verspätetes Eingreifen hatte direkten Einfluss auf den Verlust Hunderter Menschenleben", fügte sie hinzu.
Hintergrund der Entscheidung war die Beschwerde von vier Überlebenden des Unglücks. Eine entsprechende Beschwerde gegen Malta wies das Gremium zurück, da die Betroffenen nicht zuvor bei den maltesischen Behörden geklagt hatten.
Der UN-Menschenrechtsausschuss überwacht die Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, den 172 Staaten ratifiziert haben. Zu den 18 rotierenden Mitgliedern im Ausschuss gehörte bis Ende letzten Jahres auch Deutschland. Ein Zusatzprotokoll, das neben 115 anderen Staaten auch Deutschland unterzeichnet hat, ermöglicht es Einzelpersonen, Beschwerden gegen Staaten einzulegen, wenn diese im Pakt verbriefte Menschenrechte verletzt haben.