Gießen (epd). Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel für rechtskräftig erklärt. Nun veröffentlicht ihr Solidaritätsbündnis im Internet Informationen zum Schwangerschaftsabbruch. Die Infos habe Hänel bisher auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt, schreibt das Bündnis "Solidarität für Kristina Hänel" auf seiner Webseite.
Das OLG hatte die Revision Hänels gegen ein Urteil des Landgerichts Gießen verworfen. Die Ärztin will jetzt nach eigenen Angaben Verfassungsbeschwerde einlegen. Hänel war wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Nach dem Beschluss des OLG müsse Hänel "ihre sachlichen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch in ihrer Praxis von ihrer Website entfernen", teilte das Bündnis Pro Choice Gießen mit. "Diese Informationen halfen ungewollt Schwangeren bisher bei der Wahl der richtigen Praxis, der passenden Methode und der persönlichen Vorbereitung." Nun werde ihnen "der Zugang zu wichtigen, medizinischen Informationen aus der Hand einer erfahrenen Expertin weiter erschwert".
Sie habe die Informationen zum Schwangerschaftsabbruch etwa 20 Jahre lang unverändert auf ihrer Homepage gehabt, schrieb Hänel auf Twitter. "Nun wird es geahndet." Sie sei gezwungen, die Informationen von der Seite zu nehmen, "sonst wäre ich am Ende finanziell ruiniert."
Jeder Laie dürfe weiterhin über Schwangerschaftsabbrüche Informationen und darüber hinaus auch Fehlinformationen verbreiten, teilte die Ärztin in einer Presseerklärung mit. "Eine Gesetzgebung, die ärztliche Aufklärung und Information verbietet, aber 'fake news' zum Thema ungestraft zulässt, lässt jegliche Rationalität vermissen", schrieb sie.