Twitter darf Daten von Hass-Kommentatoren preisgeben

Twitter darf Daten von Hass-Kommentatoren preisgeben

Berlin (epd). In einem Rechtsstreit um beleidigende Tweets hat der Pianist Igor Levit offenbar einen Teilerfolg vor Gericht erzielt. Wie die Hilfsorganisation für Hass-Opfer im Internet, HateAid, am Freitag in Berlin mitteilte, hat das Landgericht Berlin drei gegen Levit gerichtete Kommentare als strafbare Beleidigungen eingeordnet, die Twitter zuvor als zulässig angesehen hatte. Zugleich habe das Gericht der Plattform die Herausgabe personenbezogener Daten der Urheber der Beleidigung wie etwa die IP-Adressen erlaubt. Jetzt sei Twitter "am Zug, die Daten herauszugeben", erklärte HateAid auf Twitter.

Laut Josephine Ballon, Juristin bei HateAid, ging es vor Gericht um insgesamt vier Beleidigungen, die zwischen August und November 2020 auf Twitter veröffentlicht wurden. Sollte die Plattform die entsprechenden Auskünfte jetzt nicht herausgeben, könne Levit versuchen, in einem weiteren Verfahren eine Auskunftsverpflichtung geltend zu machen.

Das Gericht wollte den Sachverhalt auf Anfrage "weder bestätigen, noch dementieren" und verwies darauf, dass zunächst die Verfahrensbeteiligten informiert werden müssten. Levit engagiert sich unter anderem gegen Antisemitismus. Der Pianist hat auf Twitter mehr als 124.000 Follower.

Laut HateAid hat das Gericht entschieden, dass Beleidigungen wie "radikales Arschloch", "hetzendes linkes Arschloch" oder einfach nur "Arschloch" keine zulässigen Meinungsäußerungen sind. Das Telemediengesetz regelt unter anderem, dass Diensteanbieter im Einzelfall Datenauskunft erteilen dürfen, wenn dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich ist.