Antisemitismusbeauftragter Klein will Gesetze aus NS-Zeit reformieren

Antisemitismusbeauftragter Klein will Gesetze aus NS-Zeit reformieren

Berlin (epd). Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, will nach einem "Spiegel"-Bericht 29 Gesetze und Verordnungen reformieren, die in der Zeit des Nationalsozialismus erlassen wurden und bis heute gelten. Über eines davon, das Namensänderungsgesetz, wolle der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode entscheiden, sagte Klein dem Nachrichtenmagazin (9. Januar). Eine entsprechende Formulierungshilfe des Innenministeriums liege dem Bundestag bereits vor.

"Das Namensänderungsgesetz ist das krasseste von allen", sagte der Regierungsbeauftragte. Es habe "einen ganz deutlichen antisemitischen Hintergrund und in der Entrechtung und Ausgrenzung von Juden einen entscheidenden Stellenwert" gehabt. Das "Gesetz über die Änderungen von Familiennamen und Vornamen" wurde 1938 erlassen und gilt laut Klein bis heute als Bundesrecht fort. "Es ermächtigte den Reichsinnenminister zum Erlass einer Verordnung, die jüdische Frauen und Männer zwang, die Vornamen Sara bzw. Israel ihren bisherigen Vornamen hinzuzufügen", schrieb Klein im März vergangenen Jahres in einem gemeinsamen Gastkommentar mit der SPD-Politikerin Eva Högel und dem CDU-Abgeordneten Thorsten Frei in der "Welt".

Insgesamt gibt es Klein zufolge weitere 28 Gesetze und Verordnungen in Deutschland, die in der Zeit des Nationalsozialismus erlassen wurden. Dazu gehören beispielsweise das Heilpraktikergesetz, die Spielbankverordnung und ein Gesetz zum deutsch-griechischen Rechtshilfeabkommen im Zivilrecht. Klein will dem "Spiegel" zufolge erreichen, dass alle verbleibenden Rechtsvorschriften mit Hilfe eines sogenannten Artikelgesetzes, das gleichzeitig mehrere Regelungen verändert, überprüft und bereinigt werden.

epd ug