Bonn (epd). Zum Jahreswechsel startet die katholische Kirche ein neues Anerkennungsverfahren für Missbrauchsopfer. Die neue Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids für Betroffene sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext trete am 1. Januar 2021 in Kraft, teilte die katholische Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag mit. Die Entscheidung zur Leistungshöhe werde künftig durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistung (UKA) getroffen. Die sieben Mitglieder handelten weisungsunabhängig und seien keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der katholischen Kirche.
Die Expertinnen und Experten der UKA kommen laut Bischofskonferenz aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie. Sie seien für ihre Aufgabe vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, dem Limburger Bischof Georg Bätzing, ernannt worden. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hatte am 24. November 2020 die neue Verfahrensordnung beschlossen. Ausgangspunkt war die im Herbst 2018 veröffentlichte Studie "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" (MHG-Studie).
Die neue Verfahrensordnung löse das bisherige, seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab, hieß es weiter. Mit Beginn der neuen Verfahrensordnung seien die entsprechenden Antragsformulare zunächst auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz abrufbar. Das neue Verfahren zur Anerkennung des Leids gliedere sich in mehrere Schritte, so die Bischofskonferenz. Personen, die als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch erlebt haben, können sich danach zunächst an die unabhängigen Ansprechpersonen einer (Erz-)Diözese wenden. Der Antrag werde dann von der Ansprechperson oder der Diözese an die UKA weitergeleitet.