Düsseldorf (epd). Die nordrhein-westfälische Landesregierung untersagt Besuchern, die einen Corona-Schnelltest ablehnen, den Zugang zu Alten- und Pflegeheimen. Die Allgemeinverfügungen Pflege und Eingliederungshilfe würden mit Wirkung vom Donnerstag entsprechend geändert, sagte eine Sprecherin von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Damit reagierte das Gesundheitsministerium auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen vom Mittwoch, wie die Sprecherin sagte. Zuerst hatte die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Donnerstag) über die geänderten Richtlinien berichtet.
Ausnahmen soll es laut der Sprecherin geben, wenn medizinische Gründe einem Test entgegenstehen. Auch wenn nachgewiesen werde, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch bereits eine Testung mit negativem Ergebnis erfolgt sei, sind Besuche möglich.
Das Verwaltungsgericht Aachen hatte in einer Eilentscheidung festgelegt, dass ein Pflegeheim Besucher zurückweisen kann, wenn diese einen Schnelltest verweigern. Ein Heim in Würselen hatte sich darauf berufen, dass das Robert Koch Institut eine Testpflicht für Besucher einer Pflegeeinrichtung ausdrücklich empfehle.
Aktuell dürfen laut den Verordnungen die Bewohner der etwa 2.300 Alten- und Pflegeheime in NRW pro Tag zwei Besuche von jeweils maximal zwei Personen erhalten. Sie müssen FFP2-Masken tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.