Polizei registriert erste Beschwerden über Diskriminierung

Polizei registriert erste Beschwerden über Diskriminierung
Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz ist seit einem halben Jahr in Kraft. Der Zahl der Beschwerden gegen Behörden hält sich dem Justizsenator zufolge aber in Grenzen. Insbesondere die Polizei sieht noch keine Vorwürfe bestätigt.

Berlin (epd). Im ersten halben Jahr nach Inkrafttreten des bundesweit ersten Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) sind bei der Berliner Polizei die ersten Beschwerden dazu eingegangen. Insgesamt seien in den vergangenen sechs Monaten 31 Vorfälle wegen möglicher Diskriminierung durch Polizisten registriert worden, teilte die Polizeisprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mitteilte. Dabei handle es sich um 29 Beschwerden und zwei Strafanzeigen. Das LADG ist am Montag (21. Dezember) genau seit sechs Monaten in Kraft.

Knapp die Hälfte der eingegangenen Beschwerden seien bereits geklärt worden. "Bei keinem der 15 bisher zum Abschluss gebrachten Fälle wurde ein Diskriminierungsvorwurf bestätigt", betonte die Polizeisprecherin.

In der Senatsjustizverwaltung liegen dagegen bislang erst 23 Diskriminierungsbeschwerden gegen die Polizei vor. Das seien seit Inkrafttreten des Gesetzes nicht einmal eine Beschwerde pro Woche, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) dem epd. Weiter betonte er: "Die große Befürchtung von Gegnern des Gesetzes, die Polizei werde lahmgelegt mit Beschwerden, ist nicht eingetreten." Hintergrund für die unterschiedlichen Zahlen von Polizei und Justizverwaltung sind unterschiedliche Meldewege für Diskriminierungsfälle.

Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz hatte vor Inkrafttreten eine bundesweite Kontroverse ausgelöst. Kritik an dem Landesgesetz äußerten damals unter anderem Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Vertreter von Polizeigewerkschaften.

Behrendt zufolge sind im ersten halben Jahr insgesamt 113 Diskriminierungsbeschwerden mit Bezug auf das LADG eingegangen. Die häufigsten Beschwerden (46) habe es wegen möglicher rassistischer Diskriminierung gegeben. Danach folgten Diskriminierungsbeschwerden wegen einer Behinderung (28), wegen einer chronischen Erkrankung (21) und wegen des Geschlechts (13).

Schwerpunkt seien die Beschwerden gegen die Polizei gewesen. Danach folgten Beschwerden über die BVG, also die öffentlichen Verkehrsbetriebe, sowie über Bürgerämter in den Bezirken und die Schulen. Einzelfälle gebe es auch in anderen Verwaltungsbereichen oder im Kulturbereich.

Die Fälle zeigten, "dass es durchaus eine Notwendigkeit gab, dieses Gesetz zu schaffen, damit betroffene Menschen ihre Rechte geltend machen können". Zugleich sprach Behrendt von einer "maßvollen Anzahl von Fällen" und verwies darauf, dass die Berliner Verwaltung rund 110.000 Mitarbeitende habe. Deutlich werde, "dass unsere Verwaltungen im Großen und Ganzen diskriminierungsfrei tätig sind", sagte Behrendt.

Zugleich betonte der Justizsenator, dass noch nicht gesagt werden könne, wie viele der 113 Beschwerden tatsächlich auch begründet seien. Viele Verfahren liefen noch. Mit ersten Gerichtsverfahren nach dem LADG rechnet Behrendt im Laufe des Jahres 2021. Es sei davon auszugehen, dass einige Verbände einzelne Verfahren auf juristischem Wege klären wollen.

Das LADG soll besser vor Diskriminierung durch Behörden, Polizei, Kita, Schulen, öffentliche Verwaltung und andere staatliche Einrichtungen schützen. Bei einer Diskriminierung wegen Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, chronischer Erkrankung, Alter, sexueller Identität oder sozialem Status besteht die Möglichkeit von Schadensersatz oder Entschädigung. Dafür sieht das Gesetz eine Beweiserleichterung und ein Verbandsklagerecht vor.