Berlin (epd). Das Gesetz für einen stärkeren Arbeitsschutz in der Fleischindustrie hat die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin dem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den Schlachthöfen zu. Damit sollen die Unternehmen gezwungen werden, selbst die Verantwortung für Arbeitsschutz, die Entlohnung und die Sozialversicherung der Beschäftigten zu übernehmen. Den Ausschlag für die Verschärfungen hatten massenhafte Corona-Infektionen unter den vorwiegend südosteuropäischen Arbeitern in den großen Schlachthöfen gegeben.
Der Bundestag hatte das Gesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch mit breiter Mehrheit verabschiedet. Werkverträge sollen vom 1. Januar 2021 an, Leiharbeit ab April 2021 verboten werden. Nur bei der Fleischverarbeitung soll es noch drei Jahre lang tariflich geregelte und zeitlich befristete Ausnahmen für die Beschäftigung von Leiharbeitern geben. Das Fleischerhandwerk mit Betrieben unter 49 Beschäftigten wird von den Verschärfungen ausgenommen.
Mit den Reglementierungen soll das System von Subunternehmen in der Branche unterbunden werden. Das Gesetz sieht auch eine elektronische Arbeitszeiterfassung und regelmäßige Kontrollen der Unternehmen vor. Sammelunterkünfte für die ausländischen Beschäftigten müssen künftig Mindeststandards erfüllen.
Bei Kontrollen unter anderem in Nordrhein-Westfalen, waren Tausende Verstöße festgestellt worden. Dazu zählen überlange Arbeitszeiten, Lohnbetrug, Schwarzarbeit und Wuchermieten in überfüllten Unterkünften. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, die Fleischbranche habe den Gesetzgeber bisher "am Nasenring durch die Manege geführt". Viele hätten das gewusst. Er hoffe, das Gesetz werde nun endlich in den Schlachthöfen mit ihren mehreren Tausend Beschäftigten für faire Arbeitsbedingungen und vernünftige Löhne sorgen, "wie wir es von industriellen Arbeitsplätzen gewöhnt sind", sagte Laumann.