Trotz Lockdown und Kontaktbeschränkungen werden in vielen christlichen Gemeinden an Heiligabend Präsenzgottesdienste unter strengen Hygieneregeln stattfinden können. Hygienekonzepte mit Mindestabständen, Mund-Nasen-Schutz, Gesangsverbot und vielerorts auch Anmeldepflicht sollen das Ansteckungsrisiko für eine Corona-Infektion minimieren, teilten die evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer mehrheitlich mit. Diese Konzepte sind nach einer Vereinbarung zwischen Religionsvertretern und dem Bund die Voraussetzung dafür, dass überhaupt Gottesdienste stattfinden dürfen. Ähnliche Regeln gelten in vielen Gemeinden seit Monaten.
Eine Mehrheit der 20 evangelischen Landeskirchen und 27 katholischen Bistümer sprach sich dafür aus, Gottesdienste an Heiligabend und Weihnachten stattfinden zu lassen. Ausnahmen sind bislang die Evangelische Kirche von Westfalen und die lippische Landeskirche, wo Gemeinden aufgerufen sind, bis zum 10. Januar auf Gottesdienste zu verzichten. Die sächsische Landeskirche äußerte sich ebenfalls vorsichtig. Gemeinden müssten abwägen. Was möglich sei, müsse nicht voll ausgeschöpft werden, hieß es in einer Mitteilung. Sachsen verzeichnet derzeit sehr hohe Inzidenzen bei Neuinfektionen mit dem Coronavirus.
Entscheidung in den Gemeinden
In der mitgliederstärksten evangelischen Landeskirche, der Landeskirche Hannovers, bleibe man bei der Linie, Gottesdienste mit Besuchern am Heiligabend nicht abzusagen, heißt es in einer Mitteilung. Die 20 evangelischen Landeskirchen hatten verabredet, die Entscheidung über Präsenzgottesdienste den einzelnen Gemeinden zu überlassen. So sprachen sich mehrere leitende Geistliche, darunter der rheinische Präses Manfred Rekowski, für diese Lösung aus. Aber es gebe nicht den einzig richtigen Weg, betonte er.
In der hessen-naussauischen, der pfälzischen, der badischen und der württembergischen Kirche gilt Vergleichbares. Auch die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) überlässt die Entscheidung über Präsenzgottesdienste den Gemeinden. Der freiwillige Verzicht auf Gottesdienste könne auch ein "verantwortliches Signal der Solidarität" sein, heißt es in einer ebenfalls am 16. Dezember veröffentlichten Erklärung. Viele katholische Bistümer unterstützen die Möglichkeit zum Gottesdienstbesuch, etwa die Bistümer Köln, Essen, Münster, Paderborn, Aachen, Speyer und Trier.
Die Landesbischöfin der Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt, betonte die hohe Verantwortung der Gemeinden vor Ort. Sie habe großes Verständnis, wenn Gemeinden ihre Präsenzgottesdienste an Weihnachten absagen, sagte sie in einer Videobotschaft an die Gemeinden. Im Zweifel sollten Gottesdienste eher abgesagt werden.
Nach Einschätzung des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und bayerischen Landesbischofs, Heinrich Bedford-Strohm, sind Präsenzgottesdienste keine Voraussetzung für die Verbreitung der christlichen Weihnachtsbotschaft. Schon jetzt zeichne sich ab, dass digitale Formate und Radio- und Fernsehgottesdienste ebenso wie Hausandachten in diesem Jahr ein besonderer Schwerpunkt in der Feier der Weihnachtsgottesdienste sein werden, sagte er der "Rheinischen Post".
Auch in Bayern sind Gottesdienste zu Weihnachten möglich. Bedford-Strohm hatte auf Facebook mitgeteilt, dass man sich aber an die Ausgangssperre in Bayern halten werde. Damit entfallen traditionelle Christmetten in der Weihnachtsnacht. Die katholischen Bistümer hingegen hatten Ausnahmen für die Christmetten gefordert. Im benachbarten Baden-Württemberg werden Ausnahmen für Christmetten von der Ausgangssperre gemacht, und auch in Hessen wird an Heiligabend der Beginn der Ausgangssperre in betroffenen Kommunen auf 24 Uhr verschoben.
Der Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember hatte zu einer erneuten Diskussion darüber geführt, ob Gottesdienste abgesagt werden müssen. Das Angebot von Gottesdienstübertragungen im Fernsehen und Radio sowie im Internet wurde bereits ausgeweitet.