Polizei trennt "Querdenker" und Gegendemonstranten in Frankfurt

Polizei trennt "Querdenker" und Gegendemonstranten in Frankfurt
Dresdner «Querdenker»-Demonstration unterbunden
Das Bundesverfassungsgericht hat Demonstrationsverbote für "Querdenker" in Dresden und Frankfurt am Main bestätigt. In Frankfurt kam es dennoch zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten gegnerischer Lager.

Frankfurt a.M., Dresden (epd). Trotz des Verbots einer "Querdenken"-Demonstration in Frankfurt am Main sind "Querdenker" und Gegendemonstranten am Samstag in der Innenstadt aufeinandergetroffen. Nach Polizeiangaben kam es am Nachmittag zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten gegnerischer Lager, die Polizei musste eingreifen. In Dresden wurde eine Demonstration der "Querdenken"-Bewegung gegen die Corona-Schutzmaßnahmen unterbunden. Die Polizei war mit einem Großaufgebot im Einsatz. Bis zum Nachmittag blieb es nach Polizeiangaben weitestgehend ruhig.

In Frankfurt hätten Anhänger der "Querdenken"- Bewegung sich in Kleingruppen durch die Innenstadt bewegt, sagte ein Polizeisprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch ein Zug von Gegendemonstranten mit rund 450 Teilnehmern sei durch die Innenstadt marschiert. Zuvor hatte die Polizei zwei "Querdenker"-Spontankundgebungen mit Teilnehmern "im unteren zweistelligen Bereich" aufgelöst. An der zentralen Hauptwache hätten sich wenige Hundert "Querdenker" gesammelt, worauf auch Gegendemonstranten aufgezogen seien und der Platz mit Menschen gefüllt gewesen sei.

Die Polizei habe unter Androhung eines Wasserwerfereinsatzes die Demonstranten beider Lager zum Abziehen bewegt. Auch am Schweizer Platz seien Demonstranten beider Lager aufeinandergetroffen, die Polizei habe sie getrennt und gegen einzelne Teilnehmer Schlagstock und Pfefferspray eingesetzt. Das Geschehen am Nachmittag sei noch dynamisch, sagte der Sprecher.

Das Demonstrationsverbot für die "Querdenken"-Bewegung hatte vor allen Gerichtsinstanzen Bestand. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Mittag einen Eilantrag der Antragsteller ab, wie Pressesprecher Pascal Schellenberg dem epd sagte. Zuvor hatte am Samstagvormittag der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel das Verbot der geplanten Großdemonstration bestätigt.

Das Gericht begründete die Zurückweisung der Beschwerde des Anmelders im Wesentlichen mit der bestehenden Gefahr der Infektion mit dem Coronavirus (AZ: 2 B 3080/20). Angesicht der zu erwartenden Teilnehmerzahl von etwa 40.000 Personen sei nicht ersichtlich, wie die erforderlichen Mindestabstände zwischen Personen in der Frankfurter Innenstadt eingehalten werden könnten, teilte das Gericht mit. Der Anmelder habe kein tragfähiges Hygienekonzept für seine Versammlungen vorgelegt.

In Dresden wurde am Samstag eine Demonstration der "Querdenken"-Bewegung unterbunden. Zuvor hatten die Gerichte ein von der Stadtverwaltung Dresden verhängtes Versammlungsverbot bestätigt. Die Polizei war mit einem Großaufgebot im gesamten Stadtgebiet im Einsatz, um verbotene Versammlungen zu verhindern. Beamte kontrollierten auch Zufahrten und Bahnhöfe.

Am Nachmittag wurden zudem laut Polizei etwa 40 Personen des augenscheinlich rechten Spektrums vorübergehend in Gewahrsam genommen. Außerdem seien bis zum Nachmittag 111 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Schutz-Verordnung eingeleitet und 74 Platzverweise erteilt worden, hieß es.

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte in der Nacht zu Samstag das Verbot der Demonstration der Initiative "Querdenken351" bestätigt (AZ: 6 L 938/20). Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Verbot am Samstag. Angekündigt waren zuvor 4.000 Teilnehmer. Auch in Thüringen bestätigte das Oberverwaltungsgericht in Weimar am Samstag das Verbot einer am gleichen Tag in Erfurt geplanten Demonstration gegen die Anti-Corona-Maßnahmen (AZ: 3 EO 820/20).

epd lmw/lob jup