Frankfurt a.M. (epd). Die für diesen Samstag in Frankfurt am Main geplante Großdemonstration der "Querdenker" bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am Freitag einen Eilantrag des Versammlungsleiters zurückgewiesen und das Verbot der Stadt für rechtmäßig erklärt (AZ: 5 L 3330/20.F). Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
Die vom Ordnungsamt der Stadt getroffene Annahme sei richtig, dass die zwölf dezentralen Kundgebungen in der Innenstadt und der anschließende Demonstrationszug in der angemeldeten Größe von 40.000 Teilnehmern ohne hinreichendes Hygiene- und Durchführungskonzept angesichts der Pandemielage nicht vertretbar seien, teilte das Gericht zur Begründung mit. Auch sei aufgrund der bundesweiten Vorerfahrungen mit vergleichbaren Veranstaltungen und mit der vom Antragsteller am 14. November angemeldeten Versammlung in Frankfurt damit zu rechnen, dass es zu erheblichen Verstößen gegen die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen und des Abstandsgebotes kommen werde.
Da der Antragsteller sich als Versammlungsleiter nicht in der Verantwortung sehe, für die Überwachung der Einhaltung etwaiger versammlungsrechtlicher Auflagen zu sorgen, habe die Stadt auch rechtmäßig davon abgesehen, als milderes Mittel zum Verbot Auflagen zu erlassen. Die Stadt habe schließlich alternative Durchführungsmöglichkeiten angeboten, die der Antragsteller aber mangels Kooperationsbereitschaft abgelehnt habe. Insgesamt werde deutlich, dass der Antragsteller die eigene Rolle als Versammlungsleiter erheblich verkenne, kritisierte das Gericht.
Die Stadt Frankfurt hatte argumentiert, dass die geplanten Versammlungen und der Demonstrationszug von "Querdenken69 - Frankfurt" unter dem Motto "Wiege der Demokratie - Für Frieden und Freiheit" das Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit unmittelbar gefährde. Eine Versammlung dieser Größenordnung an einem Tag, an dem die Innenstadt ohnehin mit zahlreichen Weihnachtseinkäufern gefüllt sei, führe unweigerlich zu einer Durchmischung von Demonstranten und Passanten. Dies sei bei den hohen Inzidenzzahlen in Frankfurt nicht vertretbar.