Berlin (epd). Bund und Länder haben ihren Streit beim Adoptionshilfe-Gesetz beigelegt. Sie einigten sich im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag am Donnerstag darauf, die umstrittene Beratungspflicht bei einer Stiefkindadoption für lesbische Elternpaare aufzuheben, wie die Sprecherin des Bundesrats am Freitag in Berlin mitteilte.
Die Pflicht, sich beraten zu lassen, entfällt demnach für lesbische Paare, wenn das Kind in eine Ehe oder länger bestehende Lebensgemeinschaft hineingeboren wird. Das Gesetz, das der Bundestag bereits verabschiedet hatte, sieht eine Pflicht zur Beratung durch Adoptionsvermittlungsstellen bei Stiefkindadoptionen vor, also wenn eine Partnerin oder ein Partner das Kind der oder des anderen annehmen will.
Da in lesbischen Ehen oder Lebenspartnerschaften nicht beide Partnerinnen automatisch Eltern werden, wenn eine ein Kind bekommt, sind sie bisher zur Stiefkindadoption gezwungen. Die Mehrheit der Bundesländer hatte in der Beratungspflicht für diese Paare eine zusätzliche Diskriminierung gesehen und der Gesetzesvorlage von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) die Zustimmung verweigert. Daraufhin hatte die Bundesregierung Anfang Dezember den Vermittlungsausschuss angerufen.
Weitere Regelungen des Adoptionshilfe-Gesetzes sind nicht strittig. Es sichert Adoptiveltern einen Rechtsanspruch auf Beratung zu, fördert die offene Adoption mit Kontakten zwischen Adoptiveltern und Herkunftsfamilie des Kindes und verbietet Auslandsadoptionen, die nicht durch Fachstellen vermittelt werden. Es soll den Kinderschutz bei Adoptionen verbessern und den Handel mit Kindern aus dem Ausland erschweren.