Stuttgart (epd). Während die Corona-Beschränkungen in Baden-Württemberg über Weihnachten gelockert werden, bleiben sie für jüdische und christlich-orthodoxe Feste unverändert in Kraft. Ausnahmen etwa für das jüdische Chanukkafest (10. bis 17. Dezember) oder das orthodoxe Weihnachtsfest (6. Januar) seien bislang nicht vorgesehen, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet am Mittwoch in Stuttgart auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Hoogvliet erinnerte daran, dass sich das Infektionsgeschehen im Südwesten weiterhin auf sehr hohem Niveau befinde.
Die Landesregierung hat entschieden, vom 23. bis 27. Dezember die Einschränkung gemeinsamer Feiern zu lockern. In dieser Zeit dürfen bis zu zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte sogar eine Öffnung der Regeln bis zum 1. Januar beschlossen - das ging der Regierung im Südwesten allerdings zu weit. Derzeit dürfen sich laut Corona-Bestimmungen des Landes nur zwei Haushalte und maximal fünf Personen treffen.