Berlin, Düsseldorf (epd). Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Dienstag die rechtsextreme Gruppierung "Sturmbrigade 44" verboten und als Verein aufgelöst. In diesem Zusammenhang wurden am Morgen die Wohnungen von elf Vereinsmitgliedern in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen durchsucht, wie das Innenministerium in Berlin mitteilte. Daran waren 187 Einsatzkräfte beteiligt. Es wurden unter anderem Stichwaffen, NS-Devotionalien wie Hakenkreuze und Fahnen sowie Speichermedien sichergestellt.
"Wer die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft bekämpft, bekommt die entschlossene Reaktion unseres Rechtsstaates zu spüren", erklärte Seehofer. Die Gruppe tritt den Angaben zufolge auch unter dem Namen "Wolfsbrigade 44" auf.
In Nordrhein-Westfalen wurden laut Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) drei Objekte in Winterberg und Medebach durchsucht, die Ermittlungen richteten sich gegen zwei Personen - darunter auch den Vizepräsidenten und Schatzmeister der Gruppe. Bei den Mitgliedern der Vereinigung handle es sich um "eindeutig rechtsextremistische und antisemitische Menschen", die zur Erreichung ihrer Ziele auch vor dem Einsatz von Gewalt nicht zurückschreckten, betonte Reul. So habe der Verein unter anderem Schießtrainings im Ausland angeboten. Bei den Durchsuchungen in NRW wurden Handys und Drogen sichergestellt.
Nach Angaben des Bundesministeriums handelt es sich um das vierte Verbot einer rechtsextremistischen Gruppierung in diesem Jahr. "Eine Vereinigung, die Hass sät und für die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates eintritt, hat in unserem Land keinen Platz", erklärte Seehofer. Vereinsverbote seien ein scharfes Schwert und "Markenzeichen unserer wehrhaften Demokratie", betonte der Bundesinnenminister.
NRW-Innenminister Reul begrüßte das Vorgehen gegen die rechtsextreme Gruppierung: "Der Staat zeigt einmal mehr, dass er ein starker Rechtsstaat ist und gerade auch in Corona-Zeiten Rechtsextremismus und Antisemitismus nicht duldet." Auch wenn es sich bei der Gruppierung um eine kleine Gruppe handle, so bestehe doch weiterhin eine "ernste Gefahr" durch militante Neonazis, die sich vor allem im Internet und den sozialen Netzwerken radikalisierten.
Die Neonazi-Gruppierung richte sich mit ihrer menschenverachtenden Ideologie in aggressiv kämpferischer Weise sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung, begründete das Bundesinnenministerium das Verbot. Zudem liefen Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwider. Die Vereinsmitglieder hätten sich offen zu Adolf Hitler bekannt und die Wiedereinrichtung eines NS-Staats unter Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats angestrebt.
Prägend für den Verein seien unter anderem sein martialisches Auftreten sowie der stark ausgeprägte Rassismus und Antisemitismus, hieß es. Er propagiere öffentlich und in den sozialen Medien eine aggressive Grundhaltung, um seine menschenverachtende Ideologie zu verbreiten und weitere Unterstützer zu gewinnen.
Bereits im Juli 2019 war die Bundesanwaltschaft mit Razzien gegen mehrere Mitglieder der Organisation vorgegangen. Erklärtes Ziel der Gruppierung sei das "Wiedererstarken eines freien Vaterlandes" nach dem "germanischen Sittengesetz", hatte damals die Bundesanwaltschaft mitgeteilt.
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