Magdeburg (epd). Gut ein Jahr nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle haben Sachsen-Anhalt und die Jüdische Gemeinschaft im Land haben einen Vertrag zum Schutz jüdischer Einrichtungen unterzeichnet. Darin geregelt sind die Finanzleistungen des Landes für baulich-technische Sicherungsmaßnahmen, deren Wartung und für Wachpersonal, wie die Staatskanzlei am Donnerstag in Magdeburg mitteilte. Nach der Ratifizierung durch den Landtag soll der Vertrag zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Er hat zunächst eine Laufzeit von fünf Jahren und verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn er nicht von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Der Vertrag wurde am Donnerstag unterzeichnet von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sowie von Max Privorozki für den Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt, Alexander Wassermann (Jüdische Gemeinde zu Dessau), Vladislav Chifrine (Jüdische Gemeinde zu Halle), Larisa Korshevnyuk (Jüdische Gemeinde zu Magdeburg) und Wadim Laiter (Synagogen-Gemeinde zu Magdeburg). Der Vertrag soll der Jüdischen Gemeinschaft langfristige Sicherheit für die erforderliche Finanzierung durch das Land geben, wie es hieß.
Anfang Oktober hatte die Landesregierung eine Vereinbarung für die Jahre 2020/2021 geschlossen, um die Finanzierung notwendiger Investitionen in Sicherheitsmaßnahmen nach dem antisemitischen Anschlag auf die Synagoge in Halle vom 9. Oktober 2019 im Rahmen des bereits beschlossenen Doppelhaushalts zu regeln.