Dresden/Karlsruhe (epd). Das vor einem Jahr am Oberlandesgericht Dresden gesprochene Urteil gegen ein Mitglied der terroristischen Vereinigung "Oldschool Society (OSS)" ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte, hat der 3. Strafsenat die Revision des Angeklagten verworfen, nach der Verfahrensfehler sowie sachlich-rechtliche Mängel des Urteils geltend gemacht werden sollten. (3 StR 260/20)
Laut Beschluss des Bundesgerichtshofes sind keine Rechtsfehler gefunden worden. Das Oberlandesgericht (OVG) Dresden hatte den Angeklagten am 10. Oktober 2019 unter anderem wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. (4 St 1/17)
Er hat demnach dem Führungsgremium der Vereinigung, dem sogenannten Geheimrat, angehört und mit gewaltbefürwortenden Beiträgen die Radikalisierung der Gruppe vorangetrieben. Laut OVG-Urteil handelte es sich bei der "OSS" zunächst um eine als Chatgruppe organisierte rechtsextremistische Vereinigung, deren Mitglieder eine nationalistische, teilweise sogar nationalsozialistische und rassistische Weltanschauung sowie Gewaltbereitschaft und Waffenaffinität einte.
Laut OVG hatten die Mitglieder spätestens im Februar 2015 beschlossen, Brand- und Sprengstoffanschläge gegen Asylbewerberunterkünfte zu begehen. Ein erster Anschlag sollte anlässlich eines im Mai 2015 geplanten Mitgliedertreffens stattfinden. Das Treffen wurde vereitelt. Das Oberlandesgericht München hatte im März 2017 die Rädelsführer der Vereinigung und weitere Mitglieder der Führungsriege verurteilt.