Düsseldorf: Maskenpflicht im Stadtgebiet nach Urteil aufgehoben

Düsseldorf: Maskenpflicht im Stadtgebiet nach Urteil aufgehoben

Düsseldorf (epd). Die Stadt Düsseldorf hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Montag die Allgemeinverfügung zur generellen Maskenpflicht im Stadtgebiet aufgehoben. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht die generelle Maskenpflicht in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Die Stadt kündigte an, eine neue Verfügung auf Basis der Begründung der Gerichtsentscheidung voraussichtlich am Dienstag zu erlassen. NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) begrüßte das Urteil.

Den Eilantrag hatte ein einzelner Bürger gestellt. Das Gericht bezeichnete die kommunale Anordnung als "unbestimmt" und setzte die Pflicht zum Tragen einer Maske auf öffentlichen Straßen und Wegen aus - allerdings nur für den Kläger. (AZ: 26 L 2226/20)

In der NRW-Landeshauptstadt war seit vergangenen Mittwoch zum Infektionsschutz eine Maskenpflicht nahezu für das gesamte Stadtgebiet in Kraft, ausgenommen waren lediglich nicht bebaute Gegenden wie etwa Grünanlagen. Die Pflicht galt demnach für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer auf Gehwegen, "sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz" Begegnungen mit anderen Personen "objektiv ausgeschlossen" werden könnten.

Das Verwaltungsgericht monierte in seiner Entscheidung, dass in der städtischen Verfügung für den Bürger nicht eindeutig erkennbar sei, wo und wann er der Maskenpflicht nachkommen müsse. Die Begriffe "Tageszeit, räumliche Situation und Passantenfrequenz" seien unbestimmt. Da der Bürger nicht ohne weiteres erkennen könne, welches Verhalten von ihm gefordert werde, genüge die Anordnung nicht dem "Bestimmtheitsgebot", zumal bei Verstößen ein Bußgeld gefordert werde.

Justizminister Biesenbach sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag), das Urteil zeige, dass die Gerichte unabhängig entschieden und der Rechtsstaat funktioniere. Der Minister äußerte Zweifel an Allgemeinverfügungen wie in Düsseldorf, die über die Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen hinausgingen. Man müsse sich fragen, ob es sachdienlich sei, "den Bürgern, die bereits weitreichende Einschränkungen zu Schutz aller akzeptieren" im Alleingang noch weitere Verpflichtungen zuzumuten, erklärte Biesenbach.