In Schleswig-Holstein können bis zu 100 Personen im Freien, in Kapellen, Kirchen oder Abschiedshallen zusammenkommen, teilten die Hamburger evangelischen Kirchenkreise am Donnerstag mit.
In Hamburg orientiert sich die Personenzahl an den Gegebenheiten vor Ort. Die maximale Anzahl ergibt sich hier wie auch in Schleswig-Holstein aus dem zur Verfügung stehenden Platz und den Mindestabständen zwischen den Trauergästen. Zusätzlich gelten die üblichen Schutzmaßnahmen wie Masken, Lüften, Reinigen der Kapellen und die Datenerfassung der Beteiligten.
Die Ausnahmeregelungen für Bestattungen und Trauerfeiern haben ihren Ursprung in dem grundgesetzlichen Recht auf Religionsausübung, hieß es. Sie gelten aber für alle trauernden Menschen, ungeachtet von Religion oder Kirchenmitgliedschaft.