Magdeburg (epd). Unmittelbar nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle vor mehr als einem Jahr ist in anonymen Internetforen intensiv über die Tat und Hintergründe spekuliert worden. Unter den Kommentaren waren laut einer Expertin auch menschenverachtende Reaktionen. Man habe sich über die Opfer lustig gemacht, aber auch über die Tat und den Täter, sagte die Journalistin und Autorin Karolin Schwarz ("Hasskrieger. Der neue globale Rechtsextremismus") am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Naumburg im Prozess gegen den Attentäter Stephan B. Es habe reihenweise Spott für B. gegeben.
In den sogenannten Imageboards wurde auch das Tatvideo geteilt. Die 35-Jährige war als Sachverständige geladen worden, nachdem die Angaben des Bundeskriminalamtes zu den Online-Aktivitäten von B. von der Nebenklage als nicht weitreichend genug bemängelt worden waren. Schwarz nahm nach eigenen Angaben noch am Tag des Anschlags vor allem die Plattformen "Kohlchan" und "4chan" sowie den Messengerdienst "Telegram" in den Blick. "Telegram" spiele inzwischen eine große Rolle in der rechtsextremen Szene, sagte Schwarz in dem Prozess, der in Magdeburg stattfindet. Viele Nutzer seien von Imageboards zu Telegram abgewandert. Dort fühlten sie sich sicher. Der Attentäter selbst soll auch Vokabular benutzt haben, das auf die Nutzung der Internetforen hinweist.
In einem Imageboard soll auch der Attentäter von Christchurch (Neuseeland) glorifiziert worden sein, den Stephan B. nachahmen wollte. Die Internetforen enthalten demnach vor allem Beiträge mit antisemitischen, rassistischen, frauenfeindlichen und homophoben Inhalten.
Mehrere Nebenklagevertreter wollen dem Angeklagten zudem weitere Mordversuche anlasten. Dabei geht es in einem Fall um einen Somalier, der von B. auf seiner Flucht offenbar gezielt mit dem Auto angefahren wurde. Der Mann wurde dabei verletzt. Bisher wurde diese Tat als fahrlässige Körperverletzung gewertet.
Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens erteilte daraufhin einen entsprechenden rechtlichen Hinweis an die Verteidigung, wonach diese Tat auch in das Urteil einfließen könnte. Die Verteidigung von B. wiederum stellte daraufhin den Antrag, das Verfahren auszusetzen und für mindestens drei Wochen zu unterbrechen. Dazu steht eine Entscheidung des Gerichts noch aus.
Zudem wurden weitere Anträge von Nebenklägern gestellt, zwei weitere Fälle als versuchten Mord zu bewerten. Bis 16. November sollen alle Beteiligten nun Gelegenheit zur Stellungsnahme haben. Mertens wies darauf hin, dass nach ihrer vorläufigen Einschätzung eine Aussetzung des Verfahrens nicht in Betracht kommt.
Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen Motivation heraus einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt. Weil es ihm nicht gelang, mit Sprengsätzen und Schusswaffen in die Synagoge zu einzudringen, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin und anschließend in einem Döner-Imbiss einen 20-jährigen Mann. Die Bundesanwaltschaft hat B. wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten angeklagt. B. droht eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Laut psychiatrischem Gutachten ist der 28-Jährige trotz einer komplexen Persönlichkeitsstörung voll schuldfähig.