Berlin (epd). Der Kulturbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Johann Hinrich Claussen, hat die offenen Kirchen trotz verschärfter Corona-Einschränkungen verteidigt. "Seine Religion auszuüben, ist ein in der Verfassung verankertes Grundrecht", erklärte Claussen in einem Gastbeitrag im Berliner "Tagesspiegel" (Online). Dies sei kein christliches Privileg, "es gilt für alle Religionsgemeinschaften". Auch Synagogen und Moscheen blieben offen.
Das Recht, seine Religion frei und unter Einhaltung aller Hygieneregeln auszuüben, sei ein Indikator für die Humanität einer Gesellschaft, betonte der Theologe: "Dazu gehört übrigens nicht nur der Gottesdienst im engeren Sinn, sondern genauso die Seelsorge, also der Zugang von Seelsorgerinnen und Seelsorgern zu Altenheimen, Krankenhäusern oder Behinderteneinrichtungen."
Gottesdienst und Seelsorge stärkten die Abwehrkräfte, so Claussen weiter: "Im Jargon von Hygienetechnokraten mag dies als 'nicht systemrelevant' gelten, für mich und viele Menschen innerhalb und außerhalb der Kirche ist es lebensnotwendig." Claussen reagierte damit auf Vorwürfe, die Kirchen würden trotz verschärfter Einschränkungen des öffentlichen Lebens nicht auf ihre Gottesdienste verzichten.