Merkel: Wenn Schulen offen sind, müssen Kirchen es auch sein

Merkel: Wenn Schulen offen sind, müssen Kirchen es auch sein

Berlin (epd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die derzeitige Erlaubnis zu Gottesdiensten in der Corona-Pandemie mit dem hochstehenden Recht auf Religionsfreiheit begründet. Wenn Schulen und Kitas nicht geschlossen würden, sei es "zwingend geboten", dass auch Gottesdienste möglich seien, erklärte Merkel am Montag in Berlin und berief sich dabei auf die Einschätzung von Verfassungsrechtlern. Das durch das Grundgesetz verbriefte Recht auf freie Religionsausübung sei ein sehr hochstehendes Recht, betonte die Kanzlerin.