Hildesheim (epd). Bei einem im vergangenen Dezember nach Missbrauchs-Vorwürfen beurlaubten Priester aus dem katholischen Bistum Hildesheim gibt es zwei weitere Hinweise auf mögliches Fehlverhalten. Sie bezögen sich auf mögliches grenzverletzendes Verhalten des Priesters gegenüber volljährigen Personen und würden gegenwärtig geprüft, teilte das Bistum am Mittwoch mit.
Grund für die Beurlaubung waren Vorwürfe, der Beschuldigte habe in den 1980er Jahren sexualisierte Gewalt gegen eine junge Frau ausgeübt. Die Betroffene, damals im Alter von 16 bis 18 Jahren, hatte die Vorfälle im November 2019 gemeldet. Bis zur Klärung auch der neuen Vorwürfe hält das Bistum an der Beurlaubung des Mannes fest.
Mit Blick auf die im November geäußerten Vorwürfe sei ein Verfahren vor einem Kirchengericht nicht möglich, hieß es weiter. Das habe die Glaubenskongregation des Vatikans dem Bistum mitgeteilt. Demnach hatte die betroffene Frau zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs das Ende der "kanonischen Schutzaltersgrenze" erreicht, war also mit damals mindestens 16 Jahren aus kirchenrechtlicher Sicht bereits volljährig.
Beurteilungsgrundlage für die Glaubenskongregation war dem Bistum zufolge eine kirchenrechtliche Voruntersuchung, mit der ein von der Kirche unabhängiger, pensionierter Berufsrichter beauftragt worden war. Er hatte in diesem Zusammenhang den Priester zu den Vorwürfen befragt. Er hatte die Schilderungen der Frau dabei als im Wesentlichen zutreffend eingeräumt.
Das Bistum Hildesheim hat den Angaben zufolge der Betroffenen auf Grundlage einer entsprechenden Empfehlung der zuständigen Zentralen Koordinierungsstelle der Deutschen Bischofskonferenz 3.000 Euro in Anerkennung des Leids gezahlt. Außerdem trägt die Diözese die laufenden Kosten für eine therapeutische Behandlung der Frau. Der Priester habe in eigener Entscheidung dem Bistum Hildesheim die Anerkennungszahlung erstattet und die Summe an die Frau auf 10.000 Euro aufgestockt. Weiterhin habe er ihr einen Entschuldigungsbrief geschrieben.