Frankfurt a.M. (epd). Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird voraussichtlich am 1. Dezember das Urteil gesprochen. Dies habe der Vorsitzende Richter des fünften Strafsenats am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, Thomas Sagebiel, angekündigt, sagte die Gerichtssprecherin Gundula Fehns-Böer am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Für die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Nebenklägern habe Sagebiel den 24. November vorgeschlagen. Am 26. November könnten die Plädoyers der Verteidigung folgen. Voraussetzung sei, dass die Beweisaufnahme und Vernehmung der noch ausstehenden Zeugen und Sachverständigen planmäßig abgeschlossen werde. Die Hauptverhandlung hatte am 16. Juni begonnen.
Der ehemalige Regierungspräsident und CDU-Politiker war in der Nacht vom 1. auf 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen-Istha erschossen worden. Des Mordes angeklagt ist Stephan E., er muss sich darüber hinaus im Fall eines 2016 in Lohfelden bei Kassel niedergestochenen Flüchtlings verantworten. Hier wird ihm versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der betroffene Asylbewerber ist Nebenkläger und wird am Donnerstag als Zeuge vor Gericht aussagen. Darüber hinaus hat die Bundesanwaltschaft den Rechtsextremisten Markus H. der Beihilfe angeklagt, das Gericht hat ihn aber wegen dürftiger Beweise aus der Untersuchungshaft entlassen.
Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten aus Nordhessen vor, aus rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung gehandelt zu haben. Beide haben in der Vergangenheit an rechtsextremistischen Kundgebungen und Demonstrationen teilgenommen. Stephan E. ist dabei mit Gewaltdelikten bis in die 90er Jahre bei der Justiz registriert. Lübcke soll seit einer Bürgerversammlung im Oktober 2015 in Lohfelden zur Zielscheibe fremdenfeindlichen Hasses geworden sein. Damals warb er für die Eröffnung einer Flüchtlingsunterkunft und wehrte sich gegen störende Zwischenrufe.